- Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hat sechs der acht Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
- Zwei der Beschuldigten werden freigesprochen und erhalten eine Entschädigung.
- Unter den Angeklagten waren Elektriker und Elektromonteure, aber auch Mitarbeiter der Gemeinde La Neuveville
Sechs Schuldsprüche, zwei Freisprüche – das ist die Bilanz nach dem fünften und letzten Prozesstag am Regionalgericht Berner Jura-Seeland.
Am 15. Mai 2017 war eine 24-jährige Frau mit ihrer Hündin am Hafen von La Neuveville am Bielersee unterwegs. Nachdem die Hündin die Absperrung touchiert hatte, fiel sie reglos ins Wasser.
Ihre Halterin sprang in den See, um das Tier zu retten. Auch eine 53-jährige niederländische Touristin ging ins Wasser, um zu helfen. Wie der Hund wurden auch die beiden Frauen durch einen Stromschlag getötet.
Sechseinhalb Jahre später, am 7. November 2023, begann der Prozess gegen acht Angeklagte. Allen wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen, dreien von ihnen auch die Verletzung von Bauvorschriften.
Das Gericht sah den Tatbestand der fahrlässigen Tötung als gegeben. Eine defekte Elektroinstallation im Hafen hatte 2017 zum Unglück geführt. Angeklagt wurden zum einen die Personen, die den betroffenen Abschnitt der elektrischen Anlage installiert hatten. Zum anderen auch ehemalige Mitarbeitende der Gemeinde.
Sie sollen das Sicherheitssystem der Anlage verändert haben, ohne dass zuvor alle notwendigen Massnahmen getroffen worden wären. Die vom erstinstanzlichen Regionalgericht verhängten bedingten Geldstrafen reichen von 110 bis zu 300 Tagessätzen. «Bei der Sicherheit kann man nicht vorsichtig genug sein», betonte die Richterin.
Mit der Schuld leben
Eine Freiheitsstrafe hielt das Gericht aber nicht für angezeigt, da die Angeklagten diesen Unfall nicht gewollt hätten und nun mit ihrer Schuld leben müssten. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen. Verurteilt wurden hingegen Elektriker oder Elektromonteure, welche die fehlerhafte Installation vorgenommen oder die Kontrollen nicht durchgeführt hatten.
Es sind Gemeindeangestellte, ferner Personen, die mit dem Unternehmen, das die elektrische Erweiterung durchgeführt hat, verbunden sind, und Kontrolleure. Bei der Urteilsverkündung war viel die Rede von Schuldzuweisungen, von lückenhafter Kommunikation und von Verletzung von Sorgfaltspflichten. Auch schlampige Sichtkontrolle oder mangelnde Anstrengung kritisierte die Richterin.