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Unnötige Online-Wegweiser Vorsicht beim Bestellen des Strafregister-Auszugs

Findige Geschäftsleute machen Geld mit überflüssigen Anleitungen zum Strafregister-Auszug.

Wer eine neue Stelle antritt, benötigt je nach Branche oder Tätigkeit einen aktuellen Auszug aus dem Strafregister. Einen solchen Auszug gibt’s online beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) gegen eine Gebühr von 20 Franken. Alternativ kann man den Auszug auch auf der nächsten Poststelle beantragen.

Aufpassen bei der Google-Suche

Vorsicht ist geboten, wenn man zunächst im Internet nach «Strafregisterauszug» sucht. Bei den obersten Suchresultaten handelt es sich meist um bezahlte Anzeigen, die auf den ersten Blick den Eindruck erwecken können, man könne auf der angegebenen Seite einen solchen Auszug bestellen. Tatsächlich bekommt man aber nur eine Anleitung, wie ein Strafregister-Auszug online bestellt werden kann.

So ist es auch Stefan K. ergangen: Er klickte auf eine dieser Anzeigen und landete auf der Seite «www.bopayment.info». Im Glauben, einen Auszug zu bestellen, füllte er das entsprechende Formular aus und bezahlte per Kreditkarte die geforderten 20 Franken. Als dann per Mail der «Wegweiser zu Ihrem Strafregister-Auszug» geliefert wurde, erkannte er seinen Fehler. «Ich denke, ich bin nicht der Einzige, der darauf reingefallen ist.»

Hier erhalten Sie einen Auszug aus dem Strafregister:

Anbieter sieht Schuld bei Kunden

Auf Anfrage heisst es bei den Verantwortlichen der Internetseite, Stefan K. habe «offenkundig blind bestellt». Man könne Kunden nicht dazu zwingen, ein Angebot «auch tatsächlich durchzulesen», heisst es in der Stellungnahme. Es gebe nur sehr wenige Beschwerden von Kunden – und wenn, dann würden sich diese regelmässig als unbegründet erweisen: «Im Regelfall handelt es sich um Personen, die die Produktbeschreibung nicht gelesen haben, sondern nur auf Stichworte reagieren.» Das mag sogar stimmen, doch nach Ansicht von «Espresso» setzen es Anbieter solcher «Wegweiser» genau darauf an, dass die Leute das Angebot nicht genau lesen.

Interessant ist, dass der Text der Google-Anzeige nach der Anfrage von «Espresso» plötzlich ein anderer war. Am 23. September war dort noch zu lesen: «Strafregister-Auszug – Online bestellen». Eine Woche später heisst es leicht holprig: «Strafregister-Auszug beantragen – beantragen online Wegweiser».

Espresso, 02.10.2020, 08:13 Uhr

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