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Spielraum beim Migrationspakt?
Aus Tagesschau vom 13.11.2018.
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UNO-Migrationspakt Administrativhaft für Jugendliche als Knacknuss

Der Migrationspakt ist nicht bindend. Er könne für die Schweiz aber dennoch langfristig Folgen haben, sagen die Gegner.

Administrativhaft für Jugendliche – in der Schweiz zwar ab 15 Jahren legal, diese Praxis widerspräche aber dem Migrationspakt. Die Schweiz hat bereits angekündigt, bei diesem Teil des Pakts einen Vorbehalt anzubringen. Für die Terre des Hommes Kinderhilfe ist dies ein Fehler.

Insbesondere die Administrativhaft für Kinder muss die Schweiz beenden und Alternativen anstreben.
Autor: Valentina Darbellay Terre des Hommes Kinderhilfe

«Kinder zu inhaftieren kann nicht als Vorbehalt gelten. Wenn die Schweiz sich zum Pakt bekennt, dann heisst das, dass sie auch die Empfehlungen umsetzen muss. Insbesondere die Administrativhaft für Kinder muss die Schweiz beenden und Alternativen anstreben», sagt Valentina Darbellay von Terre des Hommes Kinderhilfe.

Administrativhaft gegen Minderjährige: Aktuell wird sie nicht von allen Kantonen angewandt. Dies zeigt eine Umfrage des Staatssekretariats für Migration (SEM). Etwa in Zürich erst seit Kurzem nicht mehr. Von 2015 bis 2017 sollen in der ganzen Schweiz gemäss SEM 83 Minderjährige in Administrativhaft gesessen haben. Ganz sicher ist dies aber nicht. Es soll Fehlerfassungen gegeben haben.

Wenn man einen solchen Pakt mit 23 konkreten Massnahmen unterschreibt und man bereits sagen muss, die erfüllen wir dann nicht, dann muss man nicht unterschreiben.
Autor: Albert Rösti SVP-Parteipräsident

Die SVP befürchtet, dass der Bund trotz Vorbehaltes bei den Minderjährigen unter Druck geraten wird. So sagt SVP-Parteipräsident Albert Rösti: «Wenn man einen solchen Pakt mit 23 konkreten Massnahmen unterschreibt und man bereits sagen muss, die erfüllen wir dann nicht, dann muss man nicht unterschreiben. Denn wenn wir unterschreiben, kommt der Druck, auch bei einem Vorbehalt.»

Die Völkerrechtsprofessorin Martina Caroni widerspricht. Die Schweiz gerate wegen des Paktes nicht unter Druck. Er sei unverbindliches Soft Law. Aber grundsätzlich könne auch Soft Law Folgen haben.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Laufe der Zeit aus einem solchen Gesprächsforum, das auf Soft Law gründet, völkerrechtliche Bestimmungen, bindende völkerrechtliche Bestimmungen entstehen können.
Autor: Martina Caroni Völkerrechtsprofessorin

«Es ist nicht ausgeschlossen, dass im Laufe der Zeit aus einem solchen Gesprächsforum, das auf Soft Law gründet, völkerrechtliche Bestimmungen, bindende völkerrechtliche Bestimmungen entstehen können», sagt die Professorin. Aber das könne nicht gegen den Willen der Staaten geschehen und es könne ein einzelner Staat auch nicht verpflichtet werden, sich dann daran zu halten, so Caroni.

Trotz Unverbindlichkeit, in der kommenden Session wird der Migrationspakt im Bundeshaus noch für Diskussionen sorgen.

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