Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK) beantragt, die Beschlüsse der kleinen Kammer zur zinsbereinigten Gewinnsteuer zu übernehmen. Diese hatte dem Abzug eines fiktiven Zinses auf hohem Eigenkapital zugestimmt, sofern der betreffende Kanton Dividenden auf Beteiligungen über 10 Prozent zu mindestens 60 Prozent besteuert.
Dem Ständerat ging es dabei um einen Ausgleich für die hohen Steuerausfälle durch die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Zugleich will er den Spielraum der Kantone für Steuersenkungen vergrössern, indem er diesen einen höheren Anteil an der Bundessteuer zuspricht.
Er beharrte auf 21,2 Prozent, während der Nationalrat den Kantonen bisher nur 20,5 Prozent zugestehen wollte. Die WAK beschloss mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, auch in diesem Punkt einzulenken.
Im Nationalrat steht die Unternehmenssteuerreform III morgen auf der Traktandenliste. Folgt er seiner Kommission, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung am Freitag. Die SP will das Referendum gegen die Vorlage ergreifen.
Wegen internationalem Druck
Die Unternehmenssteuerreform III ist nötig, weil die Schweiz die Steuerprivilegien für ausländische Unternehmen unter internationalem Druck aufgeben muss. Die kantonalen Steuerstatus sollen durch international akzeptierte Vergünstigungen ersetzt werden.
Dazu gehören Instrumente wie die Patentbox oder die Inputförderung, mit welchen Erträge aus Immaterialgüterrechten und Forschungsaufwendungen privilegiert besteuert werden. Zudem sollen die Steuern für alle Unternehmen gesenkt werden.