- Die parlamentarische Oberaufsicht rügt den Umgang der Bundeskanzlei mit mutmasslich falschen Unterschriften für Initiativen und Referenden.
- Sie spricht von mangelhafter politischer Sensibilität.
- 2024 war der Skandal um mutmasslich gefälschte Unterschriften für eidgenössische Initiativen und Referenden bekannt geworden.
Die Bundeskanzlei hat zu zögerlich agiert: So lautet das Fazit der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S). Sie habe die politische Brisanz des Themas laut GPK-S zu spät erkannt und müsse ihr Risikomanagement verbessern.
«Nicht zufriedenstellend» nennt sie den Umstand, dass das Thema erst über die Medien öffentlich wurde, obwohl die erste Anzeige 2022 eingereicht worden war. Eine frühere, aktive Kommunikation wäre in den Augen der Aufsicht angezeigt gewesen.
Die seit 2019 ergriffenen Massnahmen zur Verhinderung von Fälschungen beurteilt die Kommission hingegen als zweckmässig und empfiehlt deren Weiterführung.