- Die Zürcher Hochschule der Künste (ZhdK) hat die Ergebnisse einer Administrativuntersuchung an der Tanzakademie bekannt gegeben.
- Dabei sehen sich die Verantwortlichen bestärkt, die Fürsorgepflicht gegenüber den Schülerinnen und Schülern «weitgehend» gewahrt zu haben.
- Die Untersuchung durch eine Anwaltskanzlei wurde nach Vorwürfen in der Wochenzeitung «Zeit» eingeleitet.
Beim Umgang mit Körpergewicht und psychischer Integrität sei jedoch in einigen Fällen die Fürsorgepflicht ungenügend wahrgenommen worden. Das teilt die Zürcher Hochschule der Künste mit. In der Recherche der «Zeit» berichteten Betroffene von Beleidigungen und Demütigungen durch Lehrpersonen. Es hätten strenge Gewichtsvorgaben gegolten, was bei einigen Schülern zu Essstörungen geführt habe. Auch von Depressionen, Angstzuständen und Suizidgedanken wurde berichtet.
Die Hochschule kommt jedoch zum Schluss, der Eindruck, es sei fahrlässig mit Schmerzen und Verletzungen umgegangen worden, habe sich im Bericht nicht bestätigt.
Empfehlungen umgesetzt
Der Bericht zeige auf, dass damals «kein ermutigendes Motivationsklima» und «keine offene Kommunikationskultur» herrschten, heisst es weiter. Die damalige Leitung legte ihr Amt nach den Vorwürfen nieder. Die Untersuchung zeige auch, dass sich die Leitung und die Dozierenden nicht immer bewusst waren, dass ihr Umgang mit den Schülerinnen und Schülern auf diese beleidigend, demütigend oder blossstellend wirken konnte.
Seit dem Herbstsemester 2022 würden Weiterbildungen mit Dozierenden und dem Interim-Leitungsteam durchgeführt sowie Anpassungen in der Unterrichtsmethodik und Führung vorgenommen, heisst es in der Mitteilung weiter. Damit sieht die Hochschule Empfehlungen der Untersuchung bereits umgesetzt.