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Untersuchungsbericht zu Gewalt in Bundesasylzentren
Aus Tagesschau vom 18.10.2021.
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Untersuchungsbericht des SEM Keine Hinweise auf systematische Gewalt in Bundesasylzentren

  • Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat den Untersuchungsbericht über Vorwürfe von exzessiver Gewalt in Bundesasylzentren vorgelegt.
  • Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Rechte von Asylsuchenden systematisch missachtet werden, schreibt das SEM. Der Vorwurf der Folter sei unberechtigt und falsch.
  • In einzelnen Fällen hätten die Sicherheitsdienste jedoch unverhältnismässigen Zwang angewendet.

Im Frühling 2021 erhoben Medien und Nichtregierungsorganisationen den Vorwurf, in den Bundesasylzentren werde exzessiver und nicht gerechtfertigter Zwang gegen Asylsuchende ausgeübt.

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Archiv: Was hinter dem Stacheldraht in Asylzentren geschieht
Aus Rundschau vom 05.05.2021.
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Aufgrund der Recherchen von «Rundschau», RTS und WoZ untersuchte alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer diesen Vorwurf im Auftrag des SEM. Sieben Vorfälle untersuchte Oberholzer konkret, in denen angeblich unverhältnismässiger Zwang gegen Asylsuchende ausgeübt wurde.

Grund- und Menschenrechte eingehalten

Die Grund- und Menschenrechte würden grundsätzlich eingehalten, zudem gebe es keine Hinweise auf eine generelle Voreingenommenheit der Mitarbeitenden der Sicherheitsdienste, bilanziert der Untersuchungsbericht. Allerdings sei in sechs von sieben untersuchten Vorfällen eine Strafuntersuchung eingeleitet worden. In drei der sieben Fälle hätten Mitarbeitende der Sicherheitsdienste «unverhältnismässig und eventuell auch rechtswidrig auf eine Konfliktsituation reagiert», heisst es weiter.

«In drei weiteren Fällen war der angewendete Zwang verhältnismässig und gerechtfertigt, weil er auf die erhebliche Gewaltbereitschaft eines einzelnen, meist in hohem Mass alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss stehenden Asylsuchenden zurückzuführen war», schreibt Oberholzer im Bericht. In einem Fall bestünden Zweifel, ob die Reaktion auf eine Konfliktsituation adäquat war. Die Vorfälle würden verdeutlichen, mit welch schwierigen Situationen Mitarbeitende des Sicherheits- und Betreuungsdienstes konfrontiert sein können.

Asylgesetz hat negative Auswirkungen

Das SEM führt das erhöhte Konfliktpotenzial in den Bundesasylzentren in seiner Mitteilung auf das im März 2019 eingeführte neue Asylgesetz zurück. Infolgedessen wurden die Beherbergungsstrukturen grösser, die Zahl der involvierten Akteure erhöhte sich, und die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Asylzentren des Bundes wurde länger.

«Das SEM hat deshalb bereits eine Reihe von Massnahmen umgesetzt, um die Zahl der Eskalationen in den Bundesasylzentren so weit als möglich zu reduzieren», heisst es weiter. Neben einem Gewaltpräventionskonzept wurden unter anderem zusätzliche Konfliktpräventions-Betreuende und die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdestelle eingeleitet.

SEM-interner Bericht kommt zu ähnlichen Erkenntnissen

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Im Vorfeld zur Untersuchung von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer hat das SEM ein internes Audit zu den Abläufen und Zuständigkeiten gestartet. Auch dieses habe Verbesserungsbedarf in verschiedenen Bereichen aufgezeigt, heisst es im Bericht.

So wird empfohlen, die Rollen im Sicherheitsbereich klarer zu definieren sowie die Qualität der Ausbildung der Mitarbeitenden systematischer zu überprüfen und allenfalls zu verbessern. Weiter solle die Nachbearbeitung der Rapporte zu Zwischenfällen klarer geregelt und die Anweisungen zum Einsatz der Besinnungsräume präzisiert werden. «Zudem wird der bereits eingeleitete Aufbau einer unabhängigen Meldestelle für Beschwerden und Anliegen der Asylsuchenden empfohlen», heisst es weiter. Auch diese Empfehlungen würden vom SEM geprüft und wenn möglich umgesetzt.

Oberholzer macht in seinem Bericht eine Reihe von Empfehlungen für weitere Verbesserungen im Sicherheitsbereich. So empfiehlt er dem SEM unter anderem, die Ausbildung des Sicherheitspersonals zu überprüfen und zu verbessern sowie Schlüsselpositionen mit polizeilich ausgebildeten, eigenen Mitarbeitenden zu besetzen. Das SEM will die noch nicht umgesetzten Empfehlungen prüfen und nach Möglichkeit umsetzen. Als Sofortmassnahme solle eine Regelung des Einsatzes der Besinnungsräume in die Verordnung über den Betrieb der Bundesasylzentren aufgenommen werden.

Amnesty ist unzufrieden

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Amnesty International hält «umfassende Veränderungen in der Kontrolle und Aufsicht der Bundesasylzentren» für nötig. Die von Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer vorgeschlagenen Massnahmen gehen der Menschenrechtsorganisation zu wenig weit, wie AI in einer Stellungnahme schreibt.
«Was aus unserer Sicht fehlt, ist eine funktionierende Anlaufstelle und ein effektiver Schutz für Whistleblowerinnen und Whistleblower die Missstände in den Zentren melden», wird Alexandra Karle Geschäftsleiterin von Amnesty Schweiz, in der Stellungnahme zitiert. Nötig sei ein unabhängiger Beschwerdemechanismus für die Opfer von Gewalt. Zudem sollten Behördenvertreterinnen und -vertreter bestimmt werden, die spezifisch für die Überwachung und Durchsetzung der Menschenrechte in den Bundesasylzentren verantwortlich seien. Die Asylsuchenden müssten vor rassistischen Übergriffen geschützt werden. Zudem sollte der Bund keine unbegleiteten Minderjährigen mehr in den Bundesasylzentren zusammen mit Erwachsenen unterbringen.

SRF 4 News, 18.10.2021, 10:00 Uhr;

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