Eine Kundin der Fluggesellschaft Emirates erhält wenige Tage vor ihrem Flug von Indien nach Dubai ein Upgrade-Angebot via E-Mail: «You’ve been selected for an upgrade, available exclusively to you for the next 24 hours.» Das Upgrade für die Business Class koste 174 Franken und müsse über den grossen, roten «Upgrade me now»-Button in der Mail gebucht werden.
«Ich fand das super», sagt die Kundin gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso». Schnell habe sie auf den roten Button geklickt. Wie uns die Kundin erzählt, konnte sie in der Folge wählen, wie sie das Upgrade bezahlen möchte: Kreditkarte oder Meilen. Sie habe sich für die Meilen entschieden, im Wissen, dass sie vermutlich nicht genug Meilen für den ganzen Betrag auf ihrem Konto habe.
Falscher Buchungsweg
Für die fehlenden Meilen wurde der Kundin die Kreditkarte belastet. Damit habe sie gerechnet, erklärt sie. Allerdings: «Erst zu Hause überprüfte ich die Kreditkartenabrechnung. Dabei merkte ich, dass man mir 1428 Franken abgebucht hatte.» Sie sei von einem Fehler seitens der Fluggesellschaft ausgegangen.
Emirates allerdings wollte von einem Fehler ihrerseits nichts wissen. Der Fehler liege bei der Kundin, diese habe nicht über den offiziellen Weg via «Upgrade me now»-Button gebucht. Aus Kulanz sei man aber bereit, 500 Franken zurückzuerstatten. Zu wenig, findet die Kundin und schaltet ihre Rechtsschutzversicherung ein. Aber auch der Anwalt beisst auf Granit, die Emriates bleiben stur.
Kundin gibt auf
Auf Anfrage von «Espresso» schreibt die Fluggesellschaft: «In diesem Fall hat die Kundin das ‹Upgrade me now›-Angebot nicht genutzt, sondern sich dafür entschieden, das Upgrade für ihren Flug mit Skywards-Meilen zu bezahlen.»
Zwei Monate und viele Mails später wird es der Kundin schliesslich zu blöd, wie sie sagt: «Ich habe mich entschieden, die 500 Franken anzunehmen und hoffe, dass ich mit Emirates nie wieder etwas zu tun haben muss.» Lieber bleibe sie künftig zu Hause, als wieder in einen Emirates-Flieger zu steigen.
Wer Recht hat, ist unklar. Es bleibt Aussage gegen Aussage. Weder die Kundin, noch die Airline können ihre jeweilige Aussage abschliessend belegen.