- Das Bundesgericht hat die Verwahrung der Seniorin bestätigt, die im März 2019 in Basel einen Siebenjährigen ermordet hatte.
- Mit Messerstichen in den Hals hat die Frau den Schulbuben getötet.
- Die Frau forderte die Einstellung des Strafverfahrens gegen sie und eine Haftentschädigung.
Die Vorinstanz durfte aufgrund der Gutachten von einer anhaltenden wahnhaften Störung und damit von der Schuldunfähigkeit der Verurteilten ausgehen.
Dies hält das Bundesgericht in einem veröffentlichten Urteil fest. Weil eine stationäre therapeutische Massnahme nichts gebracht hätte, war eine Verwahrung zulässig.
Die Seniorin beteuerte vor Bundesgericht einmal mehr, an keiner psychischen Erkrankung zu leiden. Das Gutachten sei ein «Zweckgutachten» gewesen.
Sie verlangte eine «rechtsstaatliche Aufklärung» der Ursache für ihre Tat, da sie Opfer behördlicher Intrigen sei und sich in einem Notstand befunden habe.
Ermordung von langer Hand geplant
Im März 2019 hat die damals 75-Jährige einen Schulbuben auf dem Heimweg mit einem Küchenmesser erstochen. Die Ermordung des Schülers hat die mutmassliche Täterin gemäss der Anklageschrift von langer Hand akribisch geplant.
Die Beschuldigte leide an einer chronifizierten, schwerwiegend wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn. Dieser habe sich seit 1977 fortschreitend entwickelt und sei in drei psychiatrischen Gutachten diagnostiziert worden, schreibt die Basler Staatsanwaltschaft.