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Urteil Bundesstrafgericht Freiheitsstrafe für Terror-Propaganda

  • Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat einen Schweizer zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
  • Der Mann hatte Propaganda für eine gesetzlich verbotene radikal-islamistisch Organisation betrieben und mehrere Menschen zu bekehren versucht. Ausserdem habe er in zwei Fällen Reisen ins syrische Kriegsgebiet organisiert.
  • Verurteilt wurde der heute 32-jährige türkischstämmige Angestellte einer privaten Sicherheitsfirma im abgekürzten Verfahren wegen Verstössen gegen das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und IS sowie mit ihnen verwandten Organisationen.
  • Seine Taten verübte er in der Schweiz, in Italien und in der Türkei. Von seiner Strafe muss er sechs Monate absitzen.

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