Zum Inhalt springen

Header

Video
Urteil gegen Skyguide-Lotsen
Aus Tagesschau vom 04.07.2019.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 51 Sekunden.
Inhalt

Urteil des Bundesgerichts Erste Verurteilung eines Fluglotsen

  • Ein Fluglotse der Flugsicherung Skyguide ist vom Bundesgericht wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt worden.
  • Dabei geht es um eine ungewollte Annäherung zweier Flugzeuge über dem luzernischen Napfgebiet vor sechs Jahren.
  • Der Fluglotse erhält eine Geldstrafe. Es ist das erste rechtskräftige Urteil gegen einen Fluglotsen in der Schweiz.

In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, dass der Mann eine konkrete Gefährdung geschaffen und seine Sorgfaltspflichten verletzt habe. Das Bundesstrafgericht hatte ihn im Mai vergangenen Jahres deshalb zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt.

Das Urteil bezieht sich auf einen Zwischenfall im April 2013. Eine Ryanair-Maschine bat den Tower wegen erwarteter Turbulenzen auf eine andere Flughöhe steigen zu dürfen. Dabei nannte der Pilot sein Funkrufzeichen nicht. Der Fluglotse fragte nicht nach und erteilte einem anderen Ryanair-Flugzeug die Erlaubnis zu steigen. Dieser Pilot reagierte nicht auf diesen Funkspruch.

Europakarte.
Legende: Die von Lissabon nach Prag fliegende TAP und die von Pisa nach Lübeck fliegende Ryanair waren sich über dem Napfgebiet gefährlich nahe gekommen. SRF

Hingegen bedankte sich der erste Pilot für die Erlaubnis steigen zu dürfen. Als er zum Steigflug ansetzte, löste das Konfliktwarnsystem am Boden wegen eines sich anbahnenden Konfliktes zwischen der ersten Ryanair-Maschine und einem Flugzeug der Air Portugal einen Alarm aus.

Zu kleiner Mindestabstand

Der geringste Abstand zwischen den beiden Flugzeugen betrug horizontal 1.5 Kilometer und vertikal 198 Meter. Der vorgeschriebene Mindestabstand beträgt 9.26 Kilometer horizontal und rund 305 Meter vertikal.

Der Verurteilte argumentierte vor Bundesgericht, dass nie eine konkrete Gefahr bestanden habe, weil sich die Flugbahnen der beiden involvierten Maschinen nicht gekreuzt hätten. Dieses Argument lässt das Bundesgericht jedoch nicht gelten, weil auch unerwartete Einflüsse zu erwarten seien.

Enttäuschung bei Skyguide

Die Skyguide ist vom Urteil des Bundesgerichts enttäuscht, wie das Unternehmen in einer Medienmitteilung mitteilt. Es werde alles unternommen, um Fehler zu verhindern und Systeme zu verbessern. Dennoch könnten menschliche Fehler nie völlig ausgeschlossen werden.

Um das System stetig verbessern zu können, sei eine gelebte «Sicherheitskultur» entscheidend. Dies ermögliche es, Fehler zu melden, ohne disziplinarische Konsequenzen befürchten zu müssen, sofern diese nicht mutwillig oder grobfahrlässig begangen worden seien.

Auch im vorliegenden Fall habe der Flugverkehrsleiter den Vorfall gemeldet, wodurch eine externe Untersuchung eingeleitet worden sei. Gerichtsprozesse wie dieser erhöhten die Flugsicherheit nicht, schreibt das Unternehmen weiter. (Urteil 6B_1220/2018 vom 27.06.2019)

Audio
Fluglotse wegen Fahrlässigkeit verurteilt
aus Info 3 vom 04.07.2019. Bild: Keystone/Archiv
abspielen. Laufzeit 1 Minute 58 Sekunden.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel

Nach links scrollen Nach rechts scrollen

12 Kommentare

Navigation aufklappen Navigation zuklappen
  • Kommentar von Gisela Kaltenrieder  (Gisela Kaltenrieder)
    Die Auswirkungen dieses Urteils ist dem Gericht wohl nicht bewusst. Es gefährdet nicht nur die Sicherheit sondern auch Arbeitsplätze. Dass dadurch ein Entscheid von Skyguide gefällt wurde, der aktuell einen internationalen Wettkampf der CISM massiv beeinträchtigt und dem Ruf und Ansehen der Schweiz damit schadet, ist nur der Anfang. Der Bundesrat hätte das verhindern können. Er kann vorsehen, dass auf die Einleitung eines Strafverfahrens gegenüber den Urhebern der Meldung verzichtet wird.
  • Kommentar von Samuel Egger  (S.Egger)
    Wer möchte mit einer solchen Ausgangslage noch als Fluglotse arbeiten?
  • Kommentar von René van den Berg  (René van den Berg)
    Das Urteil ist eine katastrophale Fehlentscheidung. Die wichtige und weltweit anerkannte Just Culture dient dazu, Fehler, die immer passieren können, wenn Menschen beteiligt sind, zu erkennen und daraus zu lernen. Gerade diese Transparenz dient der Sicherheit und der Verbesserung von Prozessen. Dieses Prinzip wird auch in der Medizin sehr erfolgreich angewendet. Es ist mir als Aviatiker absolut schleierhaft wie ein Staatsanwalt ein solches Urteil anpeilen und ein Gericht dieses bestätigen kann.
    1. Antwort von Martin Meier  (M.Meier)
      @van den Berg: das ist dann der Fall, wenn ein Staatsanwalt, oder die Justiz wenig gesunden Menschenverstand walten lassen und halt fern der Realität Urteile fällen.