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Urteil des Bundesgerichts Hefenhofen: Pferdehändler darf keine Tiere mehr halten

Vor drei Jahren sorgte der Fall für Aufsehen. Jetzt stützt das Bundesgericht ein Urteil der Vorinstanz.

2017 sorgte der Fall eines Pferdehändlers aus Hefenhofen schweizweit für Entsetzen: Bilder von verwahrlosten und abgemagerten Tieren wurden publik. Der Hof wurde daraufhin geräumt, 250 Tiere wurden beschlagnahmt. Die Pferde wurden später von der Armee zwangsversteigert.

Nun bestätigt das Bundesgericht in einem Urteil, dass der Mann keine Tiere mehr halten darf. Dies hatte das Thurgauer Veterinäramt ursprünglich bereits im April 2018 entschieden. Der Pferdehändler hatte das unbefristete Tierhalteverbot jedoch vor den kantonalen Instanzen bis hin zum Bundesgericht angefochten. Das Verbot wurde verhängt, weil der Mann zahlreich und massiv gegen das Tierschutzgesetz verstossen hatte.

Der Mann hatte gefordert, dass er keine Kosten für den Prozess zu übernehmen hat. Mit dieser unentgeltlichen Rechtspflege kam er aber bei den Behörden und der Justiz nicht durch, denn er hatte seine finanziellen Verhältnisse – insbesondere seine Bedürftigkeit – nicht ausreichend offengelegt.

3000 Franken Erlös aus Pferdeverkauf

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Auf die Beschwerde des Tierhändlers gegen die Ablehnung der unentgeltlichen Rechtspflege ist das Bundesgericht nicht eingetreten. Es geht dabei um die Abrechnung der verkauften Tiere und deren Erlös.

Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervor geht, stehen dem Mann rund 3000 Franken zu. Ob die Abrechnung korrekt ist, haben die kantonalen Instanzen noch zu entschieden.

Weil er den Kostenvorschuss für die Behandlung seiner Beschwerde beim Thurgauer Verwaltungsgericht nicht innerhalb der gesetzten Frist einzahlte, trat das Gericht nicht auf die Eingabe ein.

Auf eine Beschwerde gegen diesen Entscheid ist das Bundesgericht nun ebenfalls nicht eingetreten. Der Pferdehändler habe nicht ausreichend dargelegt, inwiefern das Urteil der Vorinstanz Bundesrecht verletze habe, schreibt das Bundesgericht. Damit ist das Tierhalteverbot rechtskräftig.

Regionaljournal Ostschweiz, 17:30 Uhr ; 

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