In der Schweiz gilt: Es ist erlaubt, im Internet Filme zu schauen oder herunterzuladen – auch wenn diese Filme urheberrechtlich geschützt sind. Gegen diese Praxis wollte eine Schweizer Filmproduktions- und -verleihfirma vorgehen.
Die Präsens-Film AG klagte gegen die Swisscom als Internetprovider und verlangte von ihr, sie müsse den Zugang zu illegalen Streaming- und Download-Portalen sperren. Damit Schweizer Kundinnen und Kunden dort nicht mehr auf rechtlich geschützte Filme zugreifen könnten.
Urteil mit Signalwirkung
Nun hat aber das Bundesgericht der Swisscom Recht gegeben: Den Internetprovider treffe keine Schuld. Er stelle nur den Zugang zum Internet zur Verfügung und sei nicht dafür haftbar, wenn die Kunden dann im Internet Filme schauen, die vom Urheberrecht geschützt seien.
Damit bestätigt das Bundesgericht die bestehende Urheberrechtspraxis in der Schweiz, wie Martin Steiger, Anwalt mit Spezialgebiet Internetrecht, sagt. Er spricht von einem Leiturteil aus Lausanne: «Der Entscheid ist richtig und wichtig. Denn er stellt klar, dass ein Internetprovider nicht für den Inhalt zuständig ist, den jemand abruft, sondern nur für den Internetzugang.» Mit diesem könne der Nutzer machen, was er wolle – solange es legal sei.
Netzsperren im Urheberrecht gibt es bisher nicht in der Schweiz. Sie könnten aber nun politisch gefordert werden.
Die Filmindustrie dürfte enttäuscht auf das Urteil reagieren. Doch der Entscheid der höchsten Richter könnte möglicherweise zur Folge haben, dass die liberale Schweizer Praxis noch stärker unter Druck kommt – politisch: «Auf den ersten Blick ist das Urteil eine Niederlage für die Unterhaltungsindustrie und Rechteinhaber. Sie wollen ein restriktives Urheberrecht.»
Auf den zweiten Blick könnte es aber zu einer weiteren Verschärfung des Urheberrechts führen, glaubt Steiger: «Netzsperren im Urheberrecht gibt es bisher nicht in der Schweiz. Sie könnten aber nun politisch gefordert werden.»
US-Filmindustrie macht gehörig Druck
Das Parlament berät nämlich momentan eine Revision des Urheberrechts und die grossen ausländischen Unterhaltungskonzerne – zum Beispiel die Hollywood-Filmstudios – versuchen Einfluss zu nehmen: Sie fordern eine Verschärfung, also die Sperrung von gewissen Websiten, wie Martin Steiger sagt: «Der politische Druck aus den USA ist gross. Es geht stark in Richtung Restriktionen, auch in der Schweiz.»
Fürs Erste bestätigt das aktuelle Urteil des Bundesgerichts aber die bestehende Schweizer Praxis und dürfte damit die meisten Internet-Nutzer freuen.