Das Bundesgericht hat entschieden: Es gibt keine Bewilligung für den Umbau einer Stallscheune in ein Ferienhaus. Das Gebäude steht in der Walliser Gemeinde Binn, ausserhalb der Bauzone, weshalb strenge Richtlinien gelten.
Die Stallscheune sei derart stark zerfallen, dass sie nicht mehr schutzwürdig sei, begründen die Richter. Dies wäre jedoch die Bedingung, damit früher landwirtschaftlich genutzte Gebäude ausserhalb der Bauzone in ein Wohngebäude umgebaut werden dürfen.
Klatsche für Walliser Justiz und Politik
Damit hat das Bundesgericht eine Beschwerde des Bundesamts für Raumentwicklung gutgeheissen und die erstinstanzlichen Walliser Urteile gekippt. Eine Klatsche für die kantonale Walliser Baukommission, den Walliser Staatsrat und das Walliser Kantonsgericht, welche die Bewilligung allesamt erteilt hatten.
Gleichzeitig haben die Richter, die sich uneins waren – das Urteil fiel mit einer Mehrheit von drei zu zwei Stimmen – aber auch klar betont: Sie seien nicht der Ansicht, dass das Wallis allzu leger Baubewilligungen erteile. Das nämlich ist ein Vorwurf, der immer mal wieder im Raume steht.
Was aber bedeutet dieses Urteil nun konkret? Im Wallis sind derzeit ein gutes Dutzend ähnlich gelagerter Gesuche für den Umbau von landwirtschaftlichen Bauten ausserhalb der Bauzone in Wohnobjekte hängig. Die bleiben vorerst auf Eis gelegt. Zuerst wollen die kantonalen Behörden die schriftliche Urteilsbegründung der Bundesrichter abwarten. Dann erst wird sich zeigen, ob das Urteil eine präjudizielle Wirkung hat oder nicht.
40'000 Walliser Gebäude ausserhalb der Bauzone
Derzeit sieht es indes eher so aus, als ob das Bundesgericht wirklich nur den Einzelfall, also das konkrete Projekt in der Gemeinde Binn, beurteilt hätte. Die Richter betonten nämlich, dass es nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei, dass alte Ställe in Ferienwohnungen umgebaut werden dürfen. Letztlich müsse jeder Fall einzeln betrachtet werden.
Im Wallis stehen rund 40'000 Gebäude ausserhalb der Bauzone. Darunter Tausende von Ställen und Scheunen, die längst nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden und deshalb am Zerfallen sind. Fürs Landschaftsbild nicht eben förderlich, doch die Eigentümer haben wenig Interesse, Tausende von Franken in eine Sanierung zu investieren – es sei denn, sie könnten die Gebäude in Ferienwohnungen umbauen.
Der Kanton Wallis beurteilt entsprechende Gesuche meist pragmatisch, zieht umgenutzte Ställe Ruinen vor. Und trotzdem gehen jährlich nur ein gutes Dutzend Gesuche ein. Die meisten Ställe und Scheunen liegen halt doch an wenig attraktivem Standort, sind schwer zugänglich oder schon derart zerfallen, dass von schützenswert nun wirklich keine Rede mehr sein kann. Und das führt wohl zur eigentlichen Frage: Was geschieht mit all den Stallruinen? Vermutlich nichts.