- Die gesetzliche Festlegung eines Minimallohns von 20 Franken im Kanton Neuenburg ist zulässig: Das Bundesgericht in Lausanne hat Beschwerden gegen die Massnahme abgewiesen.
- Der Mindestlohn widerspreche dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und dem Bundesrecht nicht, so die Richter.
- Die Neuenburger Stimmbevölkerung hatte 2011 einer Änderung der Kantonsverfassung zugestimmt, die die Festlegung eines Mindestlohns erlaubt.
- Der Grosse Rat setzte diesen bei 20 Franken fest. Diverse Branchenverbände, Betriebe und Privatpersonen wehrten sich dagegen.
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Urteil des Bundesgerichts Neuenburger Mindestlohn tritt in Kraft
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srf/morr; bera