Die gesetzliche Festlegung eines Minimallohns von 20 Franken im Kanton Neuenburg ist zulässig: Das Bundesgericht in Lausanne hat Beschwerden gegen die Massnahme abgewiesen.
Der Mindestlohn widerspreche dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit und dem Bundesrecht nicht, so die Richter.
Die Neuenburger Stimmbevölkerung hatte 2011 einer Änderung der Kantonsverfassung zugestimmt, die die Festlegung eines Mindestlohns erlaubt.
Der Grosse Rat setzte diesen bei 20 Franken fest. Diverse Branchenverbände, Betriebe und Privatpersonen wehrten sich dagegen.
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