Grundsätzlich bleibt das Rechtsüberholen in der Schweiz verboten. In keinem Fall sollte eine Autofahrerin, ein Autofahrer einen anderen Autolenker rechts überholen, vorbeifahren und wieder einspuren.
Hat die Polizei trotzdem ein solches Manöver beobachtet und festgehalten, wird die betroffene Autofahrerin oder der Autofahrer gebüsst. Zusätzlich wurde bislang der Fahrausweis für mindestens drei Monate entzogen, wegen schwerer Widerhandlung gegen die Verkehrsvorschriften.
Hohe Busse statt Ausweisentzug
Im konkreten Fall, den das Bundesgericht jetzt zu beurteilen hatte, hätte der Autolenker seinen Fahrausweis für zwölf Monate abgeben müssen.
Er hatte früher schon einmal seinen Ausweis abgeben müssen. Doch im konkreten Fall hat der Autofahrer niemanden gefährdet. Es gab wenig Verkehr auf der Autobahn, die Strasse war trocken, die Sicht gut. Der überholte Autofahrer musste also nicht ausweichen oder abbremsen, um sich selbst zu schützen.
Darum hat das Bundesgericht entschieden, dass der beschuldigte Autofahrer seinen Ausweis nicht abgeben muss. Der Autofahrer muss aber eine Busse von 250 Franken bezahlen, denn er hat die Strassenverkehrsvorschriften verletzt.
Bundesgericht: «Enge Auslegung» angezeigt
Eine solche Änderung der bisherigen Praxis ist seit diesem Jahr möglich. Auf Anfang Jahr wurde die sogenannte Bussenlisten der Strassenverkehrsordnung angepasst.
Das Bundesgericht schreibt aber, dass «mit Blick auf die Risiken» eine enge Auslegung und zurückhaltende Anwendung der neuen Regelung bezüglich des Rechtsüberholens angezeigt sei.