Zum Inhalt springen

Header

Zur Übersicht von Play SRF Audio-Übersicht

Urteil des Bundesgerichts Spermien einfrieren bei trans Personen: Kasse muss zahlen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Krankenkasse ab und schafft damit Klarheit.

  • Die Grundversicherung der Krankenkassen muss die Kosten für das Einfrieren von Spermien aufgrund einer geschlechtsangleichenden Hormontherapie übernehmen.
  • Das hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde einer Kasse abgewiesen.

Im konkreten Fall liess eine 22-jährige trans Person Spermien vor einer geschlechtsangleichenden Hormonbehandlung einfrieren. Ihre Krankenversicherung lehnte es ab, die Kosten von 300 Franken zu übernehmen.

Hand mit blauem Handschuh legt Reagenzglas in Zentrifuge.
Legende: Am Berner Inselspital wird Spermienflüssigkeit in eine Zentrifuge eingebracht (Archivbild, Mai 2015) Keystone/Gaetan Bally

Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die Liste im Anhang der Krankenpflege-Leistungsverordnung mit den zu übernehmenden ärztlichen Leistungen nicht abschliessend sei. Darin aufgeführt ist das Einfrieren von Spermien oder Eizellen im Rahmen einer Krebstherapie, Immuntherapie oder Stammzellen­transplantation.

Da die sogenannte Kryokonservierung auch bei einer geschlechtsangleichenden Hormontherapie die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt, ist sie laut Bundesgericht von der Grundversicherung der Krankenkasse zu übernehmen.

Rendez-vous, 23.6.2026, 12:30 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel