- Die Grundversicherung der Krankenkassen muss die Kosten für das Einfrieren von Spermien aufgrund einer geschlechtsangleichenden Hormontherapie übernehmen.
- Das hat das Bundesgericht entschieden und die Beschwerde einer Kasse abgewiesen.
Im konkreten Fall liess eine 22-jährige trans Person Spermien vor einer geschlechtsangleichenden Hormonbehandlung einfrieren. Ihre Krankenversicherung lehnte es ab, die Kosten von 300 Franken zu übernehmen.
Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass die Liste im Anhang der Krankenpflege-Leistungsverordnung mit den zu übernehmenden ärztlichen Leistungen nicht abschliessend sei. Darin aufgeführt ist das Einfrieren von Spermien oder Eizellen im Rahmen einer Krebstherapie, Immuntherapie oder Stammzellentransplantation.
Da die sogenannte Kryokonservierung auch bei einer geschlechtsangleichenden Hormontherapie die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt, ist sie laut Bundesgericht von der Grundversicherung der Krankenkasse zu übernehmen.