Samenspenden haben es ermöglicht, dass Familienstammbäume entstanden sind von noch nie dagewesener Grösse. In der Netflix-Dokuserie «Der Mann mit den 1000 Kindern» geht es um einen niederländischen Spender, mit dessen Sperma Hunderte Kinder auf der ganzen Welt gezeugt wurden.
Solche Fälle haben Bedenken geweckt hinsichtlich der psychologischen Auswirkungen auf die Kinder, die feststellen, dass sie Dutzende Halbgeschwister haben, ebenso wegen des Risikos, unwissentlich eine Beziehung zu engen genetischen Verwandten einzugehen.
Im Dezember deckte ein internationaler Verbund investigativer Journalistinnen und Journalisten eine weitere potenziell verheerende medizinische Konsequenz auf. Es ging um einen Spender, dessen Sperma über einen Zeitraum von 17 Jahren zur Zeugung von mindestens 197 Kindern in 14 europäischen Ländern verwendet worden war. In diesem Sperma sei unwissentlich eine seltene genetische Mutation weitergegeben worden, die mit einem sehr hohen lebenslangen Krebsrisiko verbunden ist und als Li-Fraumeni-Syndrom bekannt ist.
Bei den betroffenen Kindern besteht die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass sie im Lauf ihres Lebens an einer Form von Krebs erkranken. Eine unbekannte Zahl ist bereits erkrankt oder gestorben.
Kein hundertprozentiger Schutz
Die Schweiz gehört nicht zu den betroffenen Ländern. Sie verfügt über vergleichsweise strenge Sicherheitsvorkehrungen, die Szenarien dieser Grössenordnung unwahrscheinlich machen. Dazu gehört ein Gesetz, das die Zahl der Kinder pro Samenspender auf acht begrenzt.
Die Schutzmassnahmen bieten jedoch keine hundertprozentige Garantien. Kliniken – sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern – untersuchen Spender nicht systematisch auf seltene genetische Mutationen wie die, die in Dänemark festgestellt wurde. Und Sperma zirkuliert routinemässig grenzüberschreitend über internationale Samenbanken. In der Praxis bedeutet dies, dass die nationalen Vorschriften die Risiken zwar verringern, aber nicht vollständig ausschliessen können.
Die Europäische Union hat neue Regeln für den Handel mit menschlichem Gewebe festgelegt, einschliesslich Blut und Sperma. Sie treten im August 2027 in Kraft. Ab dann gilt für die Mitgliedstaaten eine Pflicht, nationale Spenderregister zu führen, um die Einhaltung der nationalen Grenzwerte zu überwachen. Es wird jedoch weder ein gemeinsames EU-weites Register eingerichtet, noch werden Beschränkungen für die Gesamtzahl der Kinder pro Spender in der gesamten EU eingeführt.
Es wird somit weiterhin keine zuverlässige Methode geben, um festzustellen, wie viele Kinder international mit dem Sperma eines einzigen Spenders gezeugt wurden. «Ohne europäische Regeln, Durchsetzung und Rückverfolgbarkeit verhält sich dieser grenzüberschreitende Handelsmarkt – offen gesagt – wie ein Wilder Westen», schrieb das belgische Gesundheitsministerium im Dezember in einem Brief an die Europäische Kommission.
Belgien fordert eine stärkere Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten, einschliesslich strengerer Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und eine bessere Durchsetzung der bestehenden Grenzwerte. Die Initiative wurde von mehreren anderen Regierungen unterstützt.