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Fortpflanzungsmedizin Im internationalen Handel mit Spermien fehlt es an Kontrollen

In Europa boomt das Geschäft mit der Fruchtbarkeit. Der Fall eines dänischen Massen-Samenspenders hat ihm jetzt aber einen Dämpfer versetzt. Mehrere Staaten fordern strengere Regeln beim grenzüberschreitenden Handel mit Spermien.

Samenspenden haben es ermöglicht, dass Familienstammbäume entstanden sind von noch nie dagewesener Grösse. In der Netflix-Dokuserie «Der Mann mit den 1000 Kindern» geht es um einen niederländischen Spender, mit dessen Sperma Hunderte Kinder auf der ganzen Welt gezeugt wurden.

Solche Fälle haben Bedenken geweckt hinsichtlich der psychologischen Auswirkungen auf die Kinder, die feststellen, dass sie Dutzende Halbgeschwister haben, ebenso wegen des Risikos, unwissentlich eine Beziehung zu engen genetischen Verwandten einzugehen.

Im Dezember deckte ein internationaler Verbund investigativer Journalistinnen und Journalisten eine weitere potenziell verheerende medizinische Konsequenz auf. Es ging um einen Spender, dessen Sperma über einen Zeitraum von 17 Jahren zur Zeugung von mindestens 197 Kindern in 14 europäischen Ländern verwendet worden war. In diesem Sperma sei unwissentlich eine seltene genetische Mutation weitergegeben worden, die mit einem sehr hohen lebenslangen Krebsrisiko verbunden ist und als Li-Fraumeni-Syndrom bekannt ist.

Bei den betroffenen Kindern besteht die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass sie im Lauf ihres Lebens an einer Form von Krebs erkranken. Eine unbekannte Zahl ist bereits erkrankt oder gestorben.

Kein hundertprozentiger Schutz

Die Schweiz gehört nicht zu den betroffenen Ländern. Sie verfügt über vergleichsweise strenge Sicherheitsvorkehrungen, die Szenarien dieser Grössenordnung unwahrscheinlich machen. Dazu gehört ein Gesetz, das die Zahl der Kinder pro Samenspender auf acht begrenzt.

Spermien, durchs Mikroskop betrachtet.
Legende: Spermien, durchs Mikroskop betrachtet. KEYSTONE/Anthony Anex

Die Schutzmassnahmen bieten jedoch keine hundertprozentige Garantien. Kliniken – sowohl in der Schweiz als auch in anderen Ländern – untersuchen Spender nicht systematisch auf seltene genetische Mutationen wie die, die in Dänemark festgestellt wurde. Und Sperma zirkuliert routinemässig grenzüberschreitend über internationale Samenbanken. In der Praxis bedeutet dies, dass die nationalen Vorschriften die Risiken zwar verringern, aber nicht vollständig ausschliessen können.

Das sind die Vorschriften in der Schweiz

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In der Schweiz schreibt das Gesetz vor, dass die Samenspender zwischen 18 und 45 Jahre alt sein und im Land wohnen müssen. Im Rahmen des Screening-Prozesses müssen die Kliniken besonders auf mögliche Risiken für die Gesundheit des künftigen Kindes achten. Sie wenden weitgehend ähnliche Verfahren und Regeln an, wie zum Beispiel eine Samenanalyse zur Beurteilung der Spermienqualität. Anschliessend werden Bluttests durchgeführt, um Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis B oder C auszuschliessen.

Die Anforderungen sind hoch: Ein Mann kann in der Lage sein, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen und trotzdem als Spender ungeeignet sein. «Von zehn Personen, die zu uns kommen, wird nur eine tatsächlich zum Spender», betont Alessandro Santi, Chefarzt des Fruchtbarkeitszentrums am Kantonsspital Lugano.

Es gibt jedoch kein systematisches Screening auf seltene genetische Krankheiten und Zustände wie das Li-Fraumeni-Syndrom. «Die Wahrscheinlichkeit, dass sich zwei gesunde Träger derselben seltenen Mutation treffen, ist äusserst gering, und wir halten es nicht für angemessen, von Spendern invasivere Tests zu verlangen als von potenziellen Eltern», sagt Santi. Dieser Ansatz verringert das Risiko eines übermässigen Ausschlusses von Spendern in einem Bereich, wo das Angebot ohnehin schon spärlich ist.

Es bedeutet aber auch, dass die Übertragung potenziell schädlicher Mutationen nicht völlig ausgeschlossen werden kann. «Was in diesem speziellen Fall passiert ist, können wir heute (in der Schweiz) nicht mit hundertprozentiger Sicherheit ausschliessen», sagt Santi. «Ein Nullrisiko gibt es nicht, aber das System basiert auf einem Gleichgewicht zwischen verhältnismässigen Sicherheitsvorkehrungen und Zugänglichkeit.»

Die Europäische Union hat neue Regeln für den Handel mit menschlichem Gewebe festgelegt, einschliesslich Blut und Sperma. Sie treten im August 2027 in Kraft. Ab dann gilt für die Mitgliedstaaten eine Pflicht, nationale Spenderregister zu führen, um die Einhaltung der nationalen Grenzwerte zu überwachen. Es wird jedoch weder ein gemeinsames EU-weites Register eingerichtet, noch werden Beschränkungen für die Gesamtzahl der Kinder pro Spender in der gesamten EU eingeführt.

Es wird somit weiterhin keine zuverlässige Methode geben, um festzustellen, wie viele Kinder international mit dem Sperma eines einzigen Spenders gezeugt wurden. «Ohne europäische Regeln, Durchsetzung und Rückverfolgbarkeit verhält sich dieser grenzüberschreitende Handelsmarkt – offen gesagt – wie ein Wilder Westen», schrieb das belgische Gesundheitsministerium im Dezember in einem Brief an die Europäische Kommission.

Ein wachsender Markt

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Die Nachfrage nach Samenspenden steigt. Gründe dafür sind die zunehmenden Unfruchtbarkeitsraten, eine breitere Akzeptanz assistierter Reproduktion, unterstützendere politische Massnahmen und die Aufnahme in die Versicherungsdeckung.

Schätzungen gehen davon aus, dass in Europa der Samenbankmarkt von 1,57 Milliarden Euro im Jahr 2023 bis 2033 auf über 2 Milliarden Euro wachsen wird. Dänemark – Heimat der weltweit grössten Samenbank, Cryos International – ist der führende Exporteur.

In der Schweiz bleibt die Verwendung von Spendersamen jedoch im Vergleich zu anderen Ländern relativ begrenzt. Von 2001 bis 2024 wurden 4782 Kinder durch Samenspenden gezeugt, gemäss Daten des Bundesamts für Gesundheit – das entspricht etwa einer von 400 Geburten.

Belgien fordert eine stärkere Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten, einschliesslich strengerer Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit und eine bessere Durchsetzung der bestehenden Grenzwerte. Die Initiative wurde von mehreren anderen Regierungen unterstützt.

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Regionaljournal Zentralschweiz, 26.02.2026, 17:30 Uhr; noes

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