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Urteil des Bundesgerichts Swisscom erleidet Niederlage im Glasfaserstreit vor Bundesgericht

  • Die Swisscom darf laut einem Bundesgerichtsurteil ihr Glasfasernetz vorerst nicht mit einer neuen Technologie ausbauen.
  • Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte im Dezember 2020 einen vorsorglichen Stopp verfügt, nachdem sie ein Verfahren gegen das Telekommunikationsunternehmen eingeleitet hatte.
  • Diesen Entscheid bestätigte das Bundesverwaltungsgericht Ende September 2021.

Eine Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom September 2021 wies nun das Bundesgericht ab.

Die Strategie der Swisscom sah ursprünglich vor, dass beim Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes nicht mehr das Vierfaser-Modell zum Einsatz kommen soll, sondern ein sogenanntes Einfaser-Modell mit Baumstruktur. Dies hätte für andere Fernmeldeanbieter jedoch zur Folge, dass sie keinen physischen Zugang zu Glasfaserleitungen zwischen der Anschlusszentrale der Swisscom und dem Anschluss einzelner Teilnehmer erhalten könnten.

Wirtschaftsredaktor Matthias Pfander: «Gutes Urteil für Kunden»

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Es war eine Auseinandersetzung nach der Prägung David (Init7) und Goliath (Swisscom). Und Goliath hat den Kürzeren gezogen. Die Swisscom, Ex-Monopolist und Schweizer Marktführer im Telekom-Bereich, konnte ihr Powerplay auf der Glasfaser nicht wie gewünscht durchziehen.

Wie meistens bei solchen Auseinandersetzungen, in die Swisscom immer wieder involviert ist, zog der Konzern das Verfahren durch alle Instanzen weiter. Jetzt liegt das Urteil vor: Es war richtig, der Swisscom Einhalt zu gebieten. Zum Wohl des Wettbewerbs. Denn sonst hätten kleinere Internetanbieter wie Init7 nur noch weiterverkaufen können, was ihnen Swisscom anbietet. Das Produkt gestalten und damit auch den Preis, wäre kaum mehr möglich gewesen.

Darum ist der Entscheid auch ein gutes Signal für alle Kunden. Dadurch kann mehr Wettbewerb auf den Angeboten entstehen und das verspricht attraktivere Preise. Dass die Swisscom seit Herbst nun den Ausbau des Glasfasernetzes bereits nach den neuen Vorgaben weitertreibt, lässt vermuten: Beim Telekom-Konzern ist das Einsehen entstanden, dass die eigenen Argumente, der Ausbau sei viel teurer, wenn man den Zugang für Mitbewerber öffne, wohl nicht haltbar sind.

Nachdem die Swisscom im Februar 2020 ihre neue Strategie zum Ausbau des Glasfaseranschlussnetzes bekannt gegeben hatte, reichte der Winterthurer Konkurrent Init7 eine Anzeige ein. Das Weko-Sekretariat eröffnete im Dezember des gleichen Jahres ein Verfahren.

Keine Willkür

Das Bundesgericht hatte lediglich über die Zulässigkeit der vorsorglichen Massnahme zu entscheiden. Dabei prüft es, ob verfassungsmässige Rechte wie namentlich das Willkürverbot verletzt wurden.

Aufgrund einer summarischen Prüfung ist es laut den Lausanner Richtern «nicht offensichtlich unhaltbar, für den Ausbau des Glasfasernetzes vorsorgliche Massnahmen anzuordnen». Gleiches gelte, wenn die Vorinstanz die Voraussetzungen für den Erlass dieser vorsorglichen Massnahme bejaht habe. Die Entscheide der Gerichte und der Weko stützten sich dabei auf das Kartellgesetz.

Swisscom: Strategie bereits geändert

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Die Swisscom nehme das Urteil zur Kenntnis, hiess es am Dienstagabend in einer Mitteilung. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben bereits 400'000 Anschlüsse mit der P2MP-Netztopologie gebaut. Diese Anschlüsse waren im Zuge der Verfügung blockiert worden. «Aufgrund des laufenden Verfahrens der Wettbewerbskommission kann Swisscom knapp 400'000 mittels Punkt-zu-Multipunkt-Architektur (P2MP) gebaute Glasfaseranschlüsse in die Häuser (FTTH) nicht vermarkten», so ein Sprecher.

Bereits Ende Oktober gab das Unternehmen darum bekannt, die Bauweise der ultraschnellen Datenleitungen nun doch zu ändern, damit ihre Kunden diese Anschlüsse schneller nutzen könnten. Nun würden diese Anschlüsse grösstenteils auf die von der Weko erlaubte Punkt-zu-Punkt Topologie umgestellt.

Auch sei die Annahme der Vorinstanz nicht willkürlich, dass ohne die getroffene Massnahme ein nicht leicht wieder gutzumachender Nachteil für den Wettbewerb drohe. Die Vorkehrung sei zudem zu Recht als verhältnismässig beurteilt worden. Weiter könne von einem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Sicherung eines diskriminierungs- und monopolisierungsfreien Zugangs zu Glasfasernetzen ausgegangen werden.

Die Verfügung der Weko im Hauptverfahren wird laut der Mitteilung der Swisscom im nächsten Jahr erwartet.

SRF 4 News, 29.11.2022, 21 Uhr ; 

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