Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 52-jährigen Mann wegen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Der Schweizer hatte zwischen 2007 und 2015 von 28 Kundinnen und Kunden rund 8.7 Millionen Franken zur Vermögensverwaltung erhalten. Ziel war es, mit dem anvertrauten Geld im Devisenhandel Rendite zu erwirtschaften. Dies gelang ihm nicht, stattdessen verwendete er einen grossen Teil des Geldes für seinen luxuriösen Lebensstil.
Das Gericht sprach den Beschuldigten des gewerbsmässigen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig. Es verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und zwei Monaten. Zudem sprach es ein Tätigkeitsverbot von drei Jahren aus für die Verwaltung von Kundenvermögen – etwa im Devisenhandel.
700 Dokumente gefälscht
Der Beschuldigte habe direkt vorsätzlich gehandelt, sagte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung und führte als Beweis dafür die über 700 gefälschten Dokumente ins Feld, mit denen er seine Kundschaft getäuscht habe. Wegen der Fälschungen und der Täuschungsabsicht liege eine Arglist vor, und zwar bei jedem Vertragsabschluss.
Der Beschuldigte hat aus egoistischen, finanziellen Motiven gehandelt.
Die Fälschungen seien Grundlage dafür gewesen, dass die Kunden ihm Geld anvertraut und es nicht zurückgefordert hätten. Dabei sei dem Beschuldigten von Anfang an klar gewesen, dass er mit dem Devisenhandel keinen Erfolg habe. «Ein ernsthafter Leistungswille fehlte.»
Vertrauen ausgenutzt
Der Beschuldigte habe von Beginn an seine vertrauenerweckende und überzeugende Art schonungslos ausgenutzt, aus egoistischen, finanziellen Motiven gehandelt und eine hohe kriminelle Energie an den Tag gelegt. Besonders verwerflich sei, dass der Beschuldigte die Gelder im Wissen um deren geplanten Verwendungszweck, etwa für einen Wohnungskauf oder für die Altersvorsoge, entgegengenommen und für eigene Zwecke missbraucht habe.
Nichts zurückbezahlt
Das Gericht bezeichnete es als stossend, dass er erklärt habe, die Geschädigten seien teilweise selbst schuld. «Damit stellt er seine Betrugshandlungen als gerechtfertigt dar», sagte der Richter. Es sei fraglich, ob er echte Einsicht und Reue zeigte. Einen «schlechten Eindruck» habe zudem die Geltendmachung einer psychischen Störung hinterlassen.
Negativ angelastet wurde dem Beschuldigten, dass er nach der Tat den Geschädigten nichts zurückbezahlt habe. Er hätte mehr sparen können mit seinem hohen Lohn, befand das Gericht. Das beschlagnahmte Vermögen des Beschuldigten von 440'000 Franken wird nun proportional auf die Privatkläger verteilt. Zudem muss der Mann einen Schadensersatz von insgesamt über vier Millionen Franken plus Zinsen bezahlen und die Gerichtskosten von 15'000 Franken übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.