Eine Thailänderin erhält in Biel eine 10,5-jährige Freiheitsstrafe für 75-fachen Menschenhandel. Ein Strafmass, welches Susanne Seytter von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration ( FIZ ) überrascht: «Wir kennen es aus der Vergangenheit so, dass eher Strafen im niedrigeren Bereich ausgesprochen werden.» Umso mehr sei sie nun erleichtert. Denn das Urteil setze auch ein wichtiges Zeichen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen dieser Art.
Dürfen Opfer in der Schweiz bleiben?
Die Opfer hatten selbst gegen ihre Landsfrau geklagt und sagten vor Gericht aus. Ob nach dem Urteilsspruch nun alle zurück nach Thailand müssen, sei die entscheidende Frage, so Seytter: «Denn Opfer von Menschenhandel bekommen in der Schweiz nur für die Dauer des Verfahrens eine Aufenthaltsbewilligung.»
Es ist ein klares Zeichen dafür, dass die Schweiz diese schweren Menschenrechtsverletzungen nicht duldet, dass sie sie verfolgt auch sehr konsequent Urteile spricht.
Die Vertreterin der Fachstelle für Frauenhandel in Zürich hofft, dass der Staat seine Verantwortung auch über den Abschluss des Verfahrens hinaus wahrnimmt, «und dass er genau hinschaut, ob das Risiko, in ihre Heimat zurückzukehren, für diese Opfer von Menschenhandel nicht zu gross ist».
Harte Strafen als Abschreckung
Einige der Betroffenen sind bereits in ihr Heimatland zurückgekehrt. Ob das Bieler Urteil die Bedingungen, unter denen die Prostituierten in der Schweiz arbeiten, auch generell verbessern kann, wird sich noch zeigen müssen.
«Es ist auf jeden Fall ein ganz klares Zeichen dafür, dass die Schweiz diese schweren Menschenrechtsverletzungen nicht duldet, sie sehr konsequent verfolgt auch sehr konsequent Urteile spricht», sagt Seytter. Insofern sei das auch ein Signal an das kriminelle Milieu und zeige den Tätern: «Das hier ist nicht der Ort, um diesen Verbrechen nachzugehen.»