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Der «Schlucht-Schubser» muss ins Gefängnis
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 19.10.2022. Bild: Keystone/Peter Schneider
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Urteil im Kiental-Prozess Tödliches Drama: Gefängnisstrafe für den «Schlucht-Schubser»

  • Ein Berner Oberländer wurde in erster Instanz zu 17.5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Der Mann soll zwei seiner Liebhaber im Kiental in die Tiefe gestossen haben. Einer starb, der andere überlebte den Sturz mit viel Glück.
  • Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe vor Gericht.

Das Regionalgericht Thun sah es als erwiesen an, dass der heute 65-Jährige seinen Sexualpartner im November 2019 absichtlich in eine Schlucht gestossen hatte. Der junge Afghane überlebte den Sturz; er konnte sich aus der Strömung des Bachs auf einen Felsvorsprung retten.

Er habe Todesangst gehabt, sagte der junge Mann bei der Verhandlung im September. Aus Angst habe er die Nacht im Graben verbracht. Verletzt und komplett durchnässt, kletterte er am nächsten Tag aus der Schlucht und schlug Alarm. Die Polizei nahm den Beschuldigten fest. Dieser bestritt die Vorwürfe.

Ein zweiter Fall taucht auf

Die Polizei stiess bei ihren Ermittlungen rasch auf Parallelen zu einem ähnlichen Fall. Im Mai 2019 war im Kiental ein Afghane tot in einem Bach gefunden worden. Man ging seinerzeit von einem Unfall aus, da es keine Hinweise auf Dritteinwirkung gab.

Die Polizei nahm den Fall nochmals unter die Lupe und fand heraus: Der 18-jährige Afghane und der 65-jährige Berner Oberländer dürften miteinander in Kontakt gestanden haben. Gestützt auf die umfangreichen Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass der junge Mann Opfer eines Tötungsdelikts geworden war.

«Stichhaltige Indizien»

Zum Vorfall mit dem tödlich verletzten Liebhaber schwieg der Angeklagte. Er sagte einzig, er habe damit nichts zu tun. Das Gericht musste sich daher auf Indizien abstützen. Diese liessen eine Täterschaft des Angeklagten sehr wahrscheinlich erscheinen, sagte die Gerichtspräsidentin.

Das Gericht stütze sich unter anderem auf Randdaten der Mobiltelefone von Opfer und mutmasslichem Täter. Diese ergaben: Die beiden haben sich gekannt und hielten sich zum Tatzeitpunkt in derselben Gegend auf.

Beide Opfer hätten dem «Beuteschema» des Angeklagten entsprochen: junge Asylbewerber, die für sexuelle Handlungen Geld entgegennahmen. Beide Taten ereigneten sich im Kiental. Auch die gesicherten Spuren vor Ort unterstützen die Annahme einer Täterschaft, kam das Gericht zum Schluss.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 17.10.2022, 17:31 Uhr;

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