- Das Zürcher Obergericht hat den sogenannten «Seefeld-Mörder» zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
- Seinen Komplizen verurteilte es zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren und drei Monaten.
- Die Richter sprachen beide Beschuldigten des Mordes schuldig. Dazu kamen weitere Delikte.
- Das Bezirksgericht Zürich hatte den Angeklagten 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren und einer Geldstrafe verurteilt.
Auf die Anordnung von Verwahrungen verzichtete das Gericht. Dafür seien bei beiden Beschuldigten die Voraussetzungen nicht gegeben.
Zufallsopfer auf offener Strasse
Dass der Hauptangeklagte die Tat begangen hat, streitet er nicht ab: Im Zürcher Seefeld-Quartier hat er im Juni 2016 auf offener Strasse einen Passanten erstochen. Der Mann war ein Zufallsopfer, das auf einer Mauer sass und rauchte. Mit der Tötung wollte der Täter seinen älteren Komplizen aus dem Gefängnis freipressen.
Der Staatsanwalt sprach beim Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht von einem «skrupellosen Mord». Der heute 29-Jährige habe sein Opfer mit fünf Stichen regelrecht massakriert. Wäre er 2017 nicht zufällig von der Polizei verhaftet worden, hätte er weitere Menschen getötet. Darauf habe er sich schon vorbereitet und im Darknet nach einer Maschinenpistole gesucht.
Den heute 41-jährigen Komplizen bezeichnete der Staatsanwalt als «geistigen Vater der Erpressungsidee». Ohne ihn hätte der Mord nicht stattgefunden. Für beide forderte der Staatsanwalt eine lebenslängliche Haftstrafe und danach eine Verwahrung. Denn sie seien hochgradig gefährlich für die Öffentlichkeit.
Schuldzuweisungen der Verteidiger
Die Verteidiger bezichtigten jeweils den anderen Angeklagten. So sagte der Anwalt des 29-Jährigen: Sein Mandant sei mit «einer grossen Lügengeschichte» getäuscht worden. Der Komplize habe ihn glauben lassen, dass Dritte seine Familie bedrohten. Dies habe grosse Angst ausgelöst. Weitere Taten seien aber nicht geplant gewesen. Deshalb sei eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren angemessen.
Der Verteidiger des Komplizen wies diese Darstellung von sich. Sein Mandant trage keine Verantwortung für die Tat. Der Hauptangeklagte habe das Messer selbst gekauft und habe den Mord alleine begangen. Die Anklage stütze sich zudem auf zweifelhafte Aussagen des Täters. Deshalb forderte die Verteidigung einen Freispruch für den zweiten Angeklagten.
Der Familie das Wertvollste genommen
Der ältere Angeklagte ergriff während des Prozesses nicht das Wort. Im Schlusswort bat er um Verzeihung für das Vorgefallene. Daran sei er aber nicht beteiligt gewesen. Der Hauptangeklagte entschuldigte sich bei den Angehörigen des Opfers. Sie waren im Saal und äusserten sich ebenfalls.
Er habe der Familie etwas vom Wertvollsten genommen, sagte die Mutter des Verstorbenen. Dies sei unverzeihlich. Die beiden Angeklagten sollten niemals wieder freigelassen werden. Die Partnerin des Opfers wandte sich direkt an den 29-jährigen Täter: Er habe ihre Zukunft zerstört und gehöre hinter «dicke Mauern». Und sie erwähnte, wie die Polizei ihr die Nachricht vom Tod ihres Mannes überbrachte: Eigentlich sei auch sie an jenem Abend gestorben.