Zum Inhalt springen

Urteil in Basel Seniorin soll nach tödlicher Attacke auf Kind verwahrt werden

  • Das Basler Strafgericht hat eine 76-jährige Seniorin des Mordes verurteilt. Sie soll verwahrt werden.
  • Im Prozess ging es um eine Seniorin, die im März 2019 in Basel einen siebenjährigen Schüler getötet hat.
  • Die Angeklagte hatte zugegeben, die Tat im Affekt begangen zu haben.

Das Basler Strafgericht erklärte, die Frau habe den Tatbestand des Mordes erfüllt. Sie sei aber nicht schuldfähig und werde deshalb nicht verurteilt. Stattdessen hat das Gericht eine Verwahrung ausgesprochen. Somit folgte das Strafgericht dem Antrag der Basler Staatsanwaltschaft, die Frau zu verwahren.

Verwahrung statt stationäre Massnahme

Sie habe das Kind kaltblütig wie ein Lamm abgestochen, um sich Gehör zu verschaffen. Die Tat sei geplant gewesen und nicht im Affekt geschehen, hiess es zudem. Für die Verwahrung sprach sich das Strafgericht aus, weil es davon ausgeht, dass die Seniorin wegen ihrer psychischen Krankheit weitere Drohungen aussprechen und Gewaltdelikte begehen könnte. Zudem zeige sie auch keine Bereitschaft, sich therapeutisch und medikamentös behandeln zu lassen, weshalb eine stationäre Massnahme «aussichtslos» sei.

«Verwahrung als Massnahme für den Schutz der Öffentlichkeit»

Box aufklappen Box zuklappen

Einschätzung von SRF-Korrespondent Philippe Chappuis

Mit dem Urteil folgt das Gericht durchwegs den Forderungen der Staatsanwaltschaft und jenen des Gutachters. Dieser hatte der Beschuldigten einen anhaltenden und chronischen Wahn diagnostiziert. «Wer gestern im Saal war und Ihnen zugehört hat, für den ist dieser anhaltende Wahn offensichtlich geworden», sagte die Gerichtspräsidentin bei der Begründung des Urteils. Damit hat sie an einen Moment in der Verhandlung erinnert, in dem sie versuchte, die Beschuldigte auf die Widersprüche in ihrer eigenen Argumentation aufmerksam zu machen. Doch diese flüchtete sich sofort in neue Ausflüchte und Fantasien.

Damit wird die Beschuldigte den Rest ihres Lebens hinter Gittern verbringen. Die Chancen auf eine bedingte Entlassung gehen bei der ordentlichen Verwahrung praktisch null. Die Verwahrung gilt denn auch nicht als Strafe, sondern als Massnahme, bei der der Schutz der Öffentlichkeit im Vordergrund steht. Dieses Schutzbedürfnis hat das Gericht auch deshalb hoch gewichtet, weil sich die Beschuldigte ausdrücklich gegen therapeutische Massnahmen ausgesprochen hat. Aber auch, weil das Gericht davon ausgeht, dass es sonst unter Umständen wieder zu Drohungen oder sogar zu neuen Gewaltdelikten kommen könnte.

Das Gericht lehnte die Forderungen der Eltern nach Genugtuung in der Höhe von 185'000 Franken und eine Schadenersatzzahlung von rund 18'700 Franken ab. Dies mit der Begründung, dass die 76-Jährige schuldunfähig sei und kein Vermögen habe. Auch für die Verfahrenskosten muss sie nicht aufkommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Siebenjährigen niedergestochen

Die Tat geschah am 21. März 2019, kurz vor 12.40 Uhr, am St. Galler-Ring im Gotthelf-Quartier in Basel. Der siebenjährige Schüler war auf dem Heimweg niedergestochen worden und erlag anschliessend seinen schweren Verletzungen.

Die Seniorin, die seit Jahrzehnten mit den Behörden im Streit gewesen war, begründete die Tötung des ihr unbekannten Kindes am Montag vor Gericht mit ihrer Verzweiflung. Sie habe im Affekt gehandelt, sagte die Seniorin. Sie bereue die Tat jeden Tag. Die Behörden hätten sie allerdings so weit getrieben.

Die Angeklagte leidet gemäss Gutachten an einer chronifizierten, schwerwiegend wahnhaften Störung, namentlich einem Querulantenwahn. Über 42 Jahre lang hat sie wahnhafte Briefe an verschiedene Behörden geschrieben. Vor Gericht bestritt die 76-Jährige an einem Querulantenwahn zu leiden.

Keine Kommentare möglich

Box aufklappen Box zuklappen

Aus Respekt vor den Opfern und ihren Angehörigen haben wir die Kommentarfunktion bei diesem Artikel deaktiviert. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Schweiz aktuell, 10.08.2020, 19 Uhr ; 

Meistgelesene Artikel