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Urteil wegen IS-Propaganda Mitangeklagter von «Emir von Winterthur» zieht Berufung zurück

  • Der Mitangeklagte des als «Emir von Winterthur» bekannt gewordenen Mannes hat seine Berufung beim Bundesstrafgericht in Bellinzona zurückgezogen.
  • Damit ist die Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation rechtskräftig.

Drei Bilder, die der Verurteilte 2014 an den Winterthurer Hauptangeklagten schickte, stufte die Strafkammer vergangenen September als Propagandamaterial ein. Mit der Verbreitung der Bilder habe er die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) unterstützt, entschied das Gericht. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 40 Franken.

Aus einem am Montag veröffentlichen Beschluss der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts geht hervor, dass der heute 38-jährige schweizerisch-nordmazedonische Doppelbürger seine Berufung zurückgezogen hat. Damit fällt auch die Anschlussberufung der Bundesanwaltschaft (BA) dahin.

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