Verfassungsänderung Erwachsenenschutzrecht
Kanton Zug: Änderung der Kantonsverfassung – Anpassung an das Erwachsenenschutzrecht
-
JA
28'062 Stimmen
-
NEIN
2'028 Stimmen
In der bisher gültigen Kantonsverfassung von 1894 stand immer noch, dass kein Stimmrecht hat, wer «wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt» ist. Diese Begriffe werden nun mit «dauerhaft urteilsunfähig» sowie «unter umfassender Beistandschaft stehend» ersetzt.
Inhaltlich wurde nichts geändert, weshalb die Vorlage unbestritten war. Weil es sich aber um eine Verfassungsänderung handelte, musste das Volk die Änderung absegnen.
Die sprachliche Modernisierung wurde deutlich mit 28'062 zu 2028 Stimmen gutgeheissen. Dies entspricht einem Ja-Anteil von 93,26 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei 40,45 Prozent.