- Ein Aargauer Unternehmer soll zwischen 2018 und 2020 verbotenerweise mit Quecksilber gehandelt haben.
- Der Bundesrat hat für diesen Stoff eine Ausfuhrbeschränkung verfügt. Der Händler habe diese missachtet, sagt die Anklage.
- Laut Staatsanwaltschaft unterliess er es zudem, auf die Gefährlichkeit des angebotenen Quecksilbers hinzuweisen.
- Der 61-Jährige stand am Mittwochnachmittag vor dem Bezirksgericht Kulm, ihm droht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe.
Quecksilber wird vor allem in kleingewerblichen Goldminen verwendet. Es löst Gold aus dem Gestein. Das Schwermetall gilt als gefährlich, bei chronischen Belastungen durch Quecksilber wird das zentrale Nervensystem angegriffen. Deshalb wurde 2017 der Handel mit dem Metall mittels einer Konvention weltweit eingeschränkt. Als Vater dieses Abkommens gilt Franz Perrez vom Bundesamt für Umwelt.«Eine Untersuchung der Uno kam zum Schluss: Quecksilber ist ein globales Problem. Der Schaden für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt ist immens», sagt er.
Gemäss Perrez ist der Handel mit Quecksilber seit dem Inkrafttreten der Konvention 2017 deutlich zurückgegangen. Quecksilberhaltige Produkte, für die es Alternativen gibt, sind verboten. Die Schweiz ist seither keine Drehscheibe mehr für den Handel mit Quecksilber.
Quecksilber auf Firmenseite und Ebay angeboten
Im Fall, der am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Kulm verhandelt wurde, wirft die Staatsanwaltschaft dem 61-Jährigen eine ganze Reihe von Vergehen vor: Mehrfaches in Verkehr bringen eines Stoffes als Hersteller, trotz Kenntnissen dessen unmittelbarer Gefährdung für Leben und Gesundheit. Auch soll das Quecksilber nicht gesetzeskonform verpackt und gekennzeichnet gewesen sein. Zudem seien die Käufer nicht über die Gefahr des Stoffes aufgeklärt worden.
Über seine Firma im Aargauischen Birrwil habe der Angeklagte Quecksilber in Umlauf gebracht, er habe den Stoff einerseits auf der Firmeneigenen Webseite angeboten, andererseits auch auf der Online-Verkaufsplattform Ebay.
Geldstrafe von rund 26'000 Franken?
Der Angeklagte wurde bereits 2017 wegen eines anderen Vergehens zu einer bedingten Geldstrafe mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Da er sich mutmasslich innerhalb der Probezeit erneut etwas hat zuschulden kommen lassen, fordert die Staatsanwaltschaft nun eine unbedingte Geldstrafe von insgesamt rund 26'000 Franken.
Der Angeklagte gab vor Gericht an, seine Firma entsorge hauptsächlich Schwermetallabfälle. Er habe Quecksilber verkauft, aber alle Auflagen erfüllt, die Käuferschaft wie verlangt kontaktiert, um zu fragen, wofür sie das Metall verwenden. Er nehme die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis, habe sich aber richtig verhalten. Sein Anwalt fordert einen Freispruch. Die Anklage sei falsch.
Die Zeitschrift Beobachter machte den illegalen Handel mit Quecksilber mit Schweizer Beteiligung im Jahr 2014 publik. Der angeklagte Inhaber der Aargauer Firma wurde damals als Teil einer Schweizer Drehscheibe für den Handel mit Quecksilber erwähnt. Alles in allem ging es damals um 500 Tonnen Quecksilber, die in der Schweiz gewaschen und exportiert wurden.
Das Urteil des Aargauer Bezirksgerichts wird am Montag erwartet. Die Gesetzeslage sei komplex, sagte der Gerichtspräsident. Im Zeitraum der Anklage sei das Chemikaliengesetz sechsmal abgeändert worden.