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Verdacht auf Insiderhandel Bundesanwalt beantragt bedingte Freiheitsstrafe

  • Ein Zürcher Vermögensverwalter muss sich wegen Insiderhandels vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten.
  • Der 53-Jährige soll unter anderem im Zusammenhang mit der Fusion der Zementkonzerne Holcim und Lafarge einen Gewinn von 2 Millionen Franken erzielt haben.
  • Die Bundesanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass er anhand von Informationen aus einer nicht bekannten Quelle innerhalb der Holcim Geschäfte mit Derivaten und Aktien gemacht haben soll. Dabei wirtschaftete er nicht nur für sich. Die Gewinne gingen auch an seine Lebenspartnerin und an drei seiner Kunden.

In drei Fällen blieb es beim Versuch, in zwei Fällen erfüllten sich die erhofften Gewinnmöglichkeiten. Der grosse Coup war schliesslich die Fusion der beiden Zementriesen Holcim und Lafarge.

Für die Bundesanwaltschaft steht fest, dass die jeweiligen Anlageentscheide nicht allein auf der Basis von zugänglichen Informationen getroffen worden seien. Der angeklagte Finanzfachmann machte bei der Verhandlung keine Aussagen und berief sich dabei auf sein Recht der Aussageverweigerung.

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