- Die Bundeskanzlei hat eine zweite Strafanzeige wegen Verdachts auf Wahlfälschungen eingereicht.
- Die Anzeige richtet sich gegen Unbekannt.
- Die Beweismittel deuten daraufhin, dass insgesamt 950 Unterschriften mutmasslich gefälscht worden seien.
Die bei der Bundesanwaltschaft eingereichte Strafanzeige umfasst Verdachtsfälle aus sechs Kantonen aus dem laufenden Jahr für fünf verschiedene Volksinitiativen, wie die Bundeskanzlei (BK) am Mittwoch bekannt gab.
Auf die Verdachtsfälle stiess die BK bei der Kontrolle und Auszählung von Unterschriftenlisten. Seit 2022 führt die BK vertiefte Überprüfungen durch, bei welchen auch die von den Gemeinden bereits als ungültig erklärten Unterschriften beachtet werden. Dabei habe sie Auffälligkeiten festgestellt, die auf Fälschungen hindeuten, zum Beispiel verschiedene Handschriften bei Mehrfachunterzeichnungen derselben Person.
Weiter bündle die Strafanzeige fünfzehn Hinweise auf Fälschungen, auf die die BK von Gemeinden und Kantonen sowie in einem Fall von einer Einzelperson hingewiesen wurde.