- Wegen des Verdachts auf Wahlbetrug haben die Behörden im Kanton Genf eine Hausdurchsuchung angeordnet.
- Ein Mitarbeiter des Abstimmungs- und Wahlbüros sei festgenommen worden, heisst es in einer Mitteilung des Kantons.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte in einer Medienmitteilung einen Bericht der Westschweizer Ausgabe von «20 Minuten». Sie sei im vergangenen Februar vom Rechnungshof informiert worden, dass zwei Mitarbeiter des Abstimmungs- und Wahlbüros auf ihre Bitte hin angehört worden seien.
Schwerwiegende Vorwürfe
Die beiden Angestellten beschuldigten einen Arbeitskollegen, bei mehreren Urnengängen Stimmzettel vernichtet oder hinzugefügt zu haben. Bei einer Anhörung durch die Polizei bestätigten die beiden Mitarbeiter ihre Vorwürfe.
Und diese sind schwerwiegend: Der festgenommene Angestellte habe bei mehreren Abstimmungen oder Wahlen Wahlzettel zerstört oder hinzugefügt. «Was wir noch nicht wissen, ist, welche Wahlen oder Abstimmungen betroffen waren», sagt SRF-Korrespondent Andreas Stüdli. Der Mann werde derzeit befragt. Mehr gebe die Genfer Staatsanwaltschaft derzeit nicht bekannt.
Keine Auswirkungen auf 19. Mai
Im Hinblick auf den kommenden Abstimmungssonntag – in zehn Tagen wird in Genf über nicht weniger als neun Vorlagen abgestimmt – ändert sich aber nichts. Es gebe keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten für diesen Urnengang, hielt die Genfer Staatskanzlei in einer ersten Reaktion fest.
Die Hausdurchsuchung sei aber ein Schock für die Genfer Politik, so Stüdli: «Es gab in den letzten Jahren viele Abstimmungen; einige davon gingen knapp aus. Vor allem das Polizeigesetz im März 2015. Es war nur gerade mit 54 Stimmen Unterschied angenommen worden.»
Sollte sich der Verdacht gegen den Mitarbeiter des Wahlbüros erhärten, dürfte es zu Abstimmungsbeschwerden kommen, und diese kann man grundsätzlich auch noch Jahre nach einer Abstimmung einreichen.