Heiratswillige können sich bald direkt nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens trauen – die zehntägige Wartefrist wird abgeschafft.
Der Bundesrat hat den entsprechenden Beschluss des Parlaments per 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Das Verfahren für Eheschliessungen werde damit rascher und schlanker, schreibt er in einer Mitteilung.
An den Voraussetzungen ändert sich nichts
Nach geltendem Recht kann eine Trauung frühestens zehn Tage nach dem positiven Abschluss des Vorbereitungsverfahrens durchgeführt werden.
Im Ehevorbereitungsverfahren werden Paare vor der Hochzeit überprüft. So sollen unter anderem Zwangsheiraten und Scheinehen verhindert werden. Danach teilt die Zivilstandsbeamtin oder der Zivilstandsbeamte den Verlobten mit, ob sie die Ehe schliessen können.
Nach Abschluss des Verfahrens bleiben maximal drei Monate Zeit, um zu heiraten.