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Verfassungsänderung im Wallis Die Teilrevision wird deutlich angenommen

Es geht um Änderungen von Fristen im Zusammenhang mit Wahlen.

Teilrevision der Kantonsverfassung

Kanton Wallis: Teilrevision der Kantonsverfassung (Art. 44, 52 und 85a)

  • JA

    86.2%

    77'473 Stimmen

  • NEIN

    13.8%

    12'400 Stimmen

Es geht einerseits um eine Fristverlängerung zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang. Andererseits geht es um das Datum der konstituierenden Sitzung des Grossen Rates nach Staatsrats- und Ständeratswahlen.

Der Walliser Staatsrat wollte mit der Verfassungsänderung ursprünglich die Bezirksklausel abschaffen. In dieser Bestimmung ist geregelt, dass jeder Bezirk höchstens ein Mitglied in der Walliser Regierung stellen darf. Im Kantonsparlament scheiterte die Idee aber zweimal. Deshalb stimmt die Walliser Bevölkerung nur über den Teil der Verfassungsänderung ab, der von der staatsrätlichen Vorlage übrigbleibt.

Im Wallis ist derzeit ein 130-köpfiger Verfassungsrat daran, die Kantonsverfassung zu revidieren. 2023 sollte die revidierte Verfassung in Kraft sein. Es ist also wahrscheinlich, dass diese beiden Fristverlängerungen nur bei einer einzigen Wahl zur Anwendung kommen werden.

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