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Vergebliche Suche Pensionskassengelder bleiben verschwunden

Eine Frau stellt fest, dass ihre Pensionskassengelder aus den 80er-Jahren fehlen. Doch niemand kann ihr mehr helfen.

Eine 62-jährige Tessinerin hat in den 80er-Jahren als Krankenschwester am Universitätsspital Zürich und an der Klinik Balgrist gearbeitet. Danach war sie vor allem Hausfrau und Mutter. Kurz vor der Pensionierung stellt sie fest: Ihre Pensionskassengelder von damals sind grösstenteils verschwunden. Sie hatte es versäumt, sich frühzeitig um den Verbleib ihres Guthabens zu kümmern.

Laut dem Auszug der Stiftung Auffangeinrichtung BVG wurde 1996 nur ein Freizügigkeitsguthaben von 669.- Franken überwiesen. Anhand des AHV-Auszugs der Frau überschlagsmässig gerechnet, müssten es aber wohl einige tausend Franken sein. Die Frau sagt, sie habe nie Pensionskassengelder vorzeitig bezogen. Was ist mit dem Geld passiert?

Alle Nachforschungen bleiben erfolglos

Die Frau fragt bei den beiden Spitälern, der Beamtenversicherungskasse des Kantons Zürich BVK und der Zentralstelle 2. Säule in Bern nach – erfolglos. Spitäler und BVK schreiben, man habe die Unterlagen nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren entsorgt.

Das SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» fragt zusätzlich beim Personalamt des Kantons Zürich, einer weiteren Freizügigkeitseinrichtung und beim Zürcher Staatsarchiv nach, das einige Akten des Universitätsspitals und der BVK übernimmt. Das Geld bleibt verschwunden.

Rechtlich aussichtslos

Rechtlich hat die 62-Jährige kaum eine Chance, zu ihrem Pensionskassengeld zu kommen. Ueli Kieser, Professor für Sozialversicherungsrecht, sagt: «Die Frau müsste irgendwelche Belege haben. Und das hat sie nicht.» Er kommt deshalb zum Schluss: «Für sie ist heute alles verloren.» Für einen Gerichtsfall ist die Beweislage zu schwach.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen schreibt «Espresso», die Frau habe sämtliche Kanäle ausgeschöpft. Erschwerend kommt hinzu, dass sich damals viele verheiratete Frauen das Pensionskassengeld auszahlen liessen, wenn sie die Erwerbstätigkeit aufgaben. Das war erlaubt.

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Kann das heute noch passieren?

Das System hat sich inzwischen stark verbessert. Wer die Stelle wechselt oder aufgibt, muss der bisherigen Pensionskasse mitteilen, an welche neue Pensionskasse oder Freizügigkeitseinrichtung sie das Guthaben überweisen soll. Geschieht dies nicht, ist die bisherige Pensionskasse verpflichtet, das Geld der Stiftung Auffangeinrichtung BVG zu überweisen.

Eine Pensionskasse muss heute beweisen können, wohin sie das Geld überwiesen hat. Zudem müssen Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen den Versicherten jährlich einen Kontoauszug zustellen. Und sie müssen die Zentralstelle 2. Säule jährlich über sämtliche Guthaben informieren.

Wichtige Tipps

Dennoch empfiehlt das BSV, sich aktiv um Pensionskassen- und Freizügigkeitsguthaben zu kümmern:

  • Nachfragen, ob das Geld auch wirklich am neuen Ort angekommen ist.
  • Wer vermutet, dass er ältere Freizügigkeitsguthaben vergessen hat, kann sich bei der Zentralstelle 2. Säule danach erkundigen.
  • Zudem zeigt der vorliegende Fall, wie wichtig es ist, Lohnausweise und Pensionskassenauszüge aufzubewahren.

Espresso, 22.06.2020, 08:13 Uhr

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