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Vergütung von Hörgeräten «Ein Anreiz für unnötige Untersuchungen»

Neue Hörgeräte werden von der Sozialversicherung nur dann bezahlt, wenn ein teurer Facharzt hinzugezogen wird.

Eine 94-jährige Frau liegt im Spital. Dort bemerkt der Arzt, dass die Patientin ein neues Hörgerät braucht. Die AHV bezahlt jedoch nur dann, wenn ein HNO-Spezialist zugezogen wird. Die Patientin muss also zusätzlich zu einem teuren Facharzt. «Dass bei jeder Ersetzung wieder eine neue, zusätzliche HNO-Untersuchung angeordnet wird, macht keinen Sinn», ärgert sich SVP-Gesundheitspolitiker Thomas de Courten. «Das ist ein Anreiz für unnötige Untersuchungen, den man beseitigen sollte.»

«Eingriff nur durch Spezialisten machbar»

Es geht zwar nicht um einen riesigen Kostenblock, aber die Zahl der Untersuchungen ist relevant. Etwa 38'000 Personen bekommen pro Jahr Beiträge für Hörgeräte von IV oder AHV. Nationalrat de Courten hat einen Vorstoss eingereicht und im Ständerat wurde das Anliegen von der CVP ebenfalls aufgegriffen.

Ein Arzt untersucht das Ohr einer Patientin.
Legende: Gemäss dem Bundesamt für Sozialversicherungen soll jeweils auch eine Ohrreinigung stattfinden, was einen HNO-Spezialisten nötig macht. Keystone

Stefan Honegger, Bereichsleiter beim Bundesamt für Sozialversicherungen, sagt zur heutigen Regelung: «Ich kann verstehen, dass viele Versicherte dafür kein Verständnis haben.» Aber es gehe schlicht und einfach darum, «dass eine Ohrreinigung stattfinden soll, bevor ein neues Hörgerät abgegeben wird. Das ist in der Tat ein medizinischer Eingriff, bei dem auch etwas beschädigt werden kann. Deshalb ist dieser Eingriff wirklich nur durch einen HNO-Spezialisten machbar.»

Vergütung wird überprüft

Nur gilt die Regelung auch, wenn jemand sein Hörgerät verliert oder wenn das Gerät nach kurzer Zeit kaputtgeht. Auch dann sind sämtliche Untersuchungen, inklusive Ohrreinigung beim Facharzt, zwingend. Hier gehe man über die Bücher, sagt Stefan Honegger vom zuständigen Bundesamt. Momentan werde die Vergütung der Hörgeräte ganz grundsätzlich überprüft.

Bis diese Studienergebnisse vorliegen, wolle man weniger stur sein. Honegger versichert, «dass wir die heutige Regelung etwas pragmatischer anwenden wollen.» Bei sehr betagten Personen oder bei einem Geräteverlust nach kurzer Zeit, soll die Untersuchung durch den Facharzt künftig wegfallen, sodass unnötige Arztbesuche und damit unnötige Kosten verhindert werden.

HeuteMorgen, 03.02.20, 6 Uhr

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