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Verknüpfung mit der E-ID Organspende: Darum kommt die Widerspruchslösung später

  • Die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende, die vom Stimmvolk 2022 angenommen wurde, dürfte nicht vor 2026 in Kraft treten.
  • Grund dafür sind die Pläne des Bundes, das elektronische Organspende-Register mit der E-ID zu verknüpfen, die laut dem Bundesrat erst bis dann fertig entwickelt sein soll.

Im Mai 2022 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung für die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende. Sie sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte künftig von allen verstorbenen Personen Organe transplantieren dürfen, sofern sich diese zu Lebzeiten nicht gegen eine Organspende entschieden haben oder sich die Angehörigen nicht explizit dagegen wehren.

Noch nie so viele auf Organ Wartende verstorben

Menschen, die derzeit auf ein Organ warten, hofften, dass diese Widerspruchslösung schon ab nächstem Jahr in Kraft tritt. Auch Franz Immer, Direktor von Swisstransplant, der Schweizer Stiftung für Organspende und Transplantation, hätte sich gewünscht, dass es schneller geht. «Aus Sicht der Patientinnen und Patienten auf der Warteliste wäre eine raschere Einführung dringend notwendig.»

Aus Sicht der Patientinnen und Patienten auf der Warteliste wäre eine raschere Einführung dringend notwendig.
Autor: Franz Immer Swisstransplant

Noch nie seien in der Schweiz so viele auf ein Organ wartende Menschen gestorben, sagt Immer. Letztes Jahr seien dies rund 100 Menschen gewesen, was im Vergleich zu den Vorjahren einem Anstieg entspricht. Es fehle in der Schweiz nach wie vor an Spenderinnen und Spendern, die Zustimmungsrate für eine Organspende hierzulande sei immer noch eine der tiefsten in Europa.

Hier könnte die Widerspruchslösung Abhilfe schaffen. Aber bis diese kommt, dauert es nun länger als ursprünglich gedacht. Grund ist das elektronische Register, das geschaffen werden muss, um dort künftig seinen Widerspruch oder auch seine explizite Zustimmung zur Organspende hinterlegen zu können. Damit dieses Register sicher ist vor Hackern, möchte der Bundesrat es mit der elektronischen Identität E-ID verknüpfen.

Datenschutz und Bedienung bei Register wichtig

Doch die Entwicklung der E-ID ist noch nicht abgeschlossen und soll erst 2026 verfügbar sein, wie der Bundesrat am Mittwoch bekannt gab. Deshalb brauche auch die Einführung der Widerspruchslösung noch etwas mehr Zeit, sagt Susanne Nyfeler vom Bundesamt für Gesundheit. «Für Betroffene ist es im Moment sicher schwierig.»

Andererseits sei es eben auch wichtig, dass die Widerspruchslösung «sicher und auch in einem vertrauenswürdigen Umfeld» eingeführt werde, so Nyfeler.

Es ist eben auch wichtig, dass man die Widerspruchslösung sicher und auch in einem vertrauenswürdigen Umfeld einführt.
Autor: Susanne Nyfeler Bundesamt für Gesundheit

Bei Swisstransplant sei man sich ob der schwierigen Aufgabe des Bundesamts bewusst, ein Register zu schaffen, das datenschutzkonform und einfach zu bedienen sei, sagt Immer.

Dennoch erinnert er an die Betroffenen: «Für die Menschen auf der Warteliste sind diese zwei, drei Jahre, die jetzt noch anstehen, sicherlich sehr belastend und für viele letztendlich auch eine grosse Sorge.» Immer hofft nun, dass bei der Entwicklung alles reibungslos abläuft – damit die Widerspruchslösung 2026 endlich umgesetzt werden kann.

HeuteMorgen, 02.05.2024, 06:00 Uhr

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