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Vermittlung von Krankenkassen Bundesrat will ungebetene Verkaufsanrufe verbieten

  • Ungebetene Verkaufsanrufe und übertriebene Provisionen für die Vermittlung von Krankenkassenpolicen sollen aufhören.
  • Der Bundesrat unterstützt eine Motion der Gesundheitskommission des Ständerats und will ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten.

Die telefonische Kundenanwerbung soll mit einer allgemein verbindlichen Branchenlösung verboten werden. Zudem will der Bundesrat eine gründliche Ausbildung der Vermittler und schriftliche Beratungsprotokolle obligatorisch machen. Der Bundesrat ist bereit, einen entsprechenden Auftrag aus dem Parlament entgegenzunehmen. Er spricht sich für eine Motion der Gesundheitskommission des Ständerats aus. Sie fordert einheitliche Qualitätsstandards bei der Grund- und Zusatzversicherung.

Beim Branchenverband Santésuisse begrüsse man dieses Gesetz, sagt Kommunikationsleiter Matthias Müller: «Das entspricht in grossen Teilen der Branchenregelung, die wir schon hatten.» Es liefere allerdings noch mehr Verbindlichkeit. «Das ist gut für die Prämienzahler. Und deshalb ist das auch für uns eine gute Sache.» In der Grundversicherung sollen ausserdem einheitliche Regeln für Provisionen verankert werden, die verbindlich sind.

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