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«Verstecke Preiserhöhung»: Preisüberwacher rüffelt Swisscom
Aus Espresso vom 31.03.2017. Bild: Keystone
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Gebühren für Postzahlungen «Versteckte Preiserhöhung»: Preisüberwacher rügt Swisscom

Das Wichtigste in Kürze:

  • Üblicherweise bezahlen die Empfänger die Gebühr für Einzahlungen am Postschalter. Doch immer mehr Firmen wälzen diese auf ihre Kunden ab.
  • Seit Februar auch die Swisscom. Ihre Kunden bezahlen jetzt zwischen 90 Rappen und 4 Franken für Einzahlungen am Schalter.
  • Für Preisüberwacher Stefan Meierhans ist das nicht akzeptabel. Er findet, dass damit der vom Bundesrat festgelegte Preis für den Telefonanschluss unrechtmässig angehoben wird.
  • Über seine Intervention will die Eidgenössischen Kommunikationskommission ComCom noch im April entscheiden.

Die Post belastet ihre Kunden für jede Bareinzahlung am Schalter mit einer Barzahlungsgebühr. Eigentlich wird diese Postschaltergebühr vom Empfänger bezahlt. Um Kosten zu sparen, überwälzen immer mehr Firmen diese Gebühren auf ihre Kunden. Seit dem 1. Februar 2017 müssen auch die Swisscom-Kunden für die Postgebühren aufkommen, wenn sie sich für eine Bareinzahlung am Postschalter entscheiden.

Swisscom propagiert E-Banking aus Kostengründen

Die Höhe der Schaltereinzahlungsgebühr hängt von der Art des Einzahlungsscheins ab und liegt je nach Betrag zwischen 90 Rappen und 4 Franken. Gratis sind dagegen Internetzahlungen via E-Banking und Lastschriftverfahren. Viele Firmen versuchen deshalb, ihren Kunden das Internetbanking schmackhaft zu machen. Die Swisscom bietet dazu sogar kostenlose Internetkurse an.

ComCom soll Swisscom in die Schranken weisen

Preisüberwacher Stefan Meierhans kritisiert die Praxisänderung der Swisscom. Mit dieser versteckten Preiserhöhung für Posteinzahler würden die Kosten den vom Bundesrat festgesetzten Preis für einen Telefonanschluss übersteigen. Er verlangt, dass die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom die Swisscom in die Schranken weist. Die Aufsichtskommission will noch im April über den Antrag des Preisüberwachers entscheiden.

Es gehe grundsätzlich nicht an, dass Posteinzahler für ihr Verhalten bestraft werden. Vielmehr müssten Kunden, die ihre Rechnungen kostengünstig übers Internet begleichen, belohnt werden. Meierhans kritisiert auch den Umstand, dass etliche Firmen ihren Kunden nicht nur die von der Post erhobene Gebühr sondern zusätzlich überhöhte Fantasiegebühren aufbrummen. Dies sei inakzeptabel. Für eine Intervention in diesem Bereich fehle ihm aber die rechtliche Grundlage.

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