Der Fall sorgte im April für Aufsehen: In der Stadt Solothurn wurde eine Praxis für traditionelle chinesische Medizin geschlossen. Der Heilpraktiker und seine Assistentin hatten keine Masken getragen, da sie nicht an Corona glauben. Zudem hatten sie Schriften mit verschwörungstheoretischen Inhalten verteilt.
Der Naturheiler und seine Sichtweisen seien «in vielerlei Hinsicht problematisch». So schreibt es das Solothurner Verwaltungsgericht nun in seinem Urteil zum Fall. Der Mann anerkenne «die Autorität und Legitimation des Staates» nicht, er halte Bund und Kantone für «Firmen». Er habe eine Praxis-Inspektion verweigert und gegen die polizeiliche Praxis-Schliessung Widerstand geleistet.
Kein «rechtliches Gehör»
Trotzdem: Der Mann habe natürlich ein Anrecht auf ein ordentliches Verfahren, hält das Gericht – salopp zusammengefasst – in seinem Schreiben von Ende Juni fest. Und dieses Recht hätten die Behörden ihm nicht ausreichend gewährt.
Konkret wurde dem Heilpraktiker das «rechtliche Gehör» verweigert. Er habe nie eine Frist erhalten, um sich offiziell zur Praxis-Schliessung und zum Entzug der Berufsausübungsbewilligung zu äussern. Zudem sei der superprovisorische Entzug der Berufsbewilligung übertrieben gewesen. «Nicht verhältnismässig», wie es juristisch heisst.
Schliessung «ohne Vorwarnung»
Das Departement habe diese Massnahme «ohne Vorwarnung, ohne schriftliche Aufforderung zur Behebung der Mängel und ohne entsprechende Fristansetzung» durchgesetzt, steht im Urteil. Kritisiert wird also nicht die Entscheidung in der Sache, sondern das sehr schnelle Vorgehen.
Das Verwaltungsgericht deutet in seinen Erwägungen an, dass in einem ordentlichen Verfahren wohl ein Entzug der Bewilligung zumindest möglich wäre. Politische Propaganda habe im Wartezimmer einer Praxis nichts zu suchen, so das Gericht. Es könne auch nicht sein, dass der Mann sich über geltendes Recht hinwegsetze, seine Patientinnen und Patienten «indoktriniere» und diese einer gesundheitlichen Gefahr aussetze.
Verfahren läuft weiter
Weil das Verfahren aber laut Gericht nicht ordentlich geführt wurde, erhält der Naturheilpraktiker nun Recht. Seine Beschwerde wurde gutgeheissen. Der Kanton Solothurn muss dem Mann insgesamt gut 6000 Franken Parteientschädigung zahlen, die superprovisorischen Verfügungen werden aufgehoben.
Vorläufig darf der Heilpraktiker also wieder praktizieren. Seine Praxis in der Stadt Solothurn hat er inzwischen aufgegeben. Ob er weiterhin Patientinnen und Patienten betreut, ist unklar. Klar ist aber: Die Sache ist für ihn noch nicht ausgestanden. Laut « Solothurner Zeitung » läuft das ordentliche Verfahren des Kantons weiter.