Ein Autonummern-Scanner erfasst – wie der Name schon sagt – die Nummern vorbeifahrender Fahrzeuge und vergleicht sie automatisch mit einer Datenbank. Ist ein Auto beispielsweise als gestohlen gemeldet, gibt es einen Alarm. Praktisch, könnte man meinen. Nur: Sind solche Scanner legal? Nein, sagte kürzlich das Bundesgericht mit Blick auf entsprechende Blitz-Maschinen im Thurgau. Der Kanton müsse seine Scanner ausschalten.
Dass das Bundesgericht die Scanner im Thurgau verboten hat, ärgert die Justizdirektorin Cornelia Komposch. Im Interview mit SRF fordert sie ein nationales Gesetz: «Es wäre tatsächlich vernünftig, wenn man auf Bundesebene für eine Lösung sorgen würde. Denn viele Kantone sind jetzt von der Frage betroffen: Können wir dieses Instrument noch nutzen oder nicht?»
In 13 Kantonen sind die Scanner im Einsatz
In 13 Schweizer Kantonen sind Autonummern-Scanner im Einsatz. Im Baselbiet beispielsweise fahndet die Polizei mit einem mobilen Scanner bei Einbrüchen nach den Tatfahrzeugen. Das Gesetz lasse das weiterhin zu. Doch viele Kantone sind verunsichert, teils wurden Scanner ausgeschaltet.
Jetzt brauche es eine klare Regelung des Bundes, sagt auch Ständerat Andrea Caroni. Er will in der Rechtskommission vorstellig werden. «Es scheint mir ideal, wenn das der Bund macht. Es geht um Strafverfolgung. Es geht um Strassenverkehr, und beide Themen regelt schon heute der Bund.»
Da stellt sich die Frage – und die muss diskutiert werden – was ist noch verhältnismässig?
Auch Beat Rudin, Präsident der kantonalen Datenschützer, kann sich eine nationale Regelung für Nummernscanner vorstellen: Allerdings unter gewissen Vorbehalten: «Es kommt darauf an, was am Schluss in dieser Regelung stehen wird. Geht es um gestohlene Autos oder geht es um die Verfolgung von Parkbussen von 40 Franken?»
Die Kantone, allen voran der Thurgau, drängen auf eine schnelle Lösung. Wegen der teils ausgeschalteten Nummern-Scanner muss die Polizei oft personalaufwändige Strassenkontrollen machen.