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Verurteilt wegen Wahlfälschung Frauenfelder Ex-Stadtschreiber schuldig gesprochen

  • Das Bezirksgericht Frauenfeld verurteilt den 50-Jährigen in erster Instanz wegen qualifizierter Wahlfälschung.
  • Der Ex-Stadtschreiber soll die Grossratswahlen wissentlich manipuliert haben.
  • Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten und eine Busse von 3000 Franken.
  • Der Beschuldigte Ex-Stadtschreiber will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Bei den Thurgauer Kantonsratswahlen im Frühling 2020 ist es zu Unregelmässigkeiten in der Stadt Frauenfeld gekommen. Die Grünliberalen (GLP) hatten das Resultat im Bezirk Frauenfeld angezweifelt. Nach einer Nachzählung und ersten Untersuchungen kam es im Grossen Rat zu einer Sitzverschiebung zu Gunsten der GLP und zum Nachteil der SVP. Der Ex-Stadtschreiber von Frauenfeld wurde angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Ex-Stadtschreiber von Frauenfeld, Wahlzettel vernichtet und durch andere ersetzt zu haben. Der Wahlbetrug an und für sich galt als erwiesen. Im Verfahren ging es um Vertuschungsvorwürfe an die Adresse des ehemaligen Stadtschreibers.

Für Gericht ist Wahlmanipulation erwiesen

Das Bezirksgericht Frauenfeld kommt jetzt zum Schluss, dass der ehemalige Stadtschreiber der qualifizierten Wahlfälschung schuldig sei. Es verurteilt ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten und einer Busse von 3000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hat gegen das Urteil Berufung angekündigt.

Männer und Frauen in einem Gerichtssaal.
Legende: Der Angeklagte distanzierte sich am Bezirksgericht deutlich von den Vorwürfen. zvg

Der Angeklagte wies in der Befragung am Dienstag die Vorwürfe, er habe rund hundert unveränderte Wahlzettel der Liste der GLP vernichtet und durch solche der SVP ersetzt, vehement zurück. Das sei «Quatsch». Seine Theorie für die Unregelmässigkeiten: Die GLP-Liste 6 und SVP-Liste 9 könnten verwechselt worden sein, weil die Zahlen zum Teil auf dem Kopf gelesen würden.

Der Staatsanwalt, der Anklage erhoben hatte, bezeichnete den Wahltag vom 15. März 2020 in seinem Plädoyer als «rabenschwarzen Tag für die Demokratie». Er führte in einem Indizienprozess ins Feld, dass es bei den SVP-Listen solche gebe, die kaum Fingerabdrücke und Gebrauchsspuren hätten. Er warf dem Ex-Stadtschreiber vor, nach Unstimmigkeiten bei der Nachzählung die Stimmzettel zum Teil ersetzt zu haben, so dass die ursprüngliche Sitzverteilung Gültigkeit behielt. Tatmotiv war laut Anklage die Absicht des Beschuldigten, «das eigene Gesicht zu wahren und das Image der Stadt Frauenfeld nicht zu schädigen».

Die Begründung des Urteils

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Das Gericht hat die Frage beurteilt: «Wahlmanipulation Ja oder Nein?». Es kommt zum Schluss: Ja.

  • Die Abweichungen unveränderter GLP-Wahlzettel in so hohem Bereich sind für das Gericht nicht mehr nachvollziehbar.
  • Verwechslungen der Zahlen 6 und 9 aufgrund von Legasthenie sei in dieser Grössenordnung nicht möglich und hätte sich auf beide Seiten auswirken müssen. Dies war nicht der Fall.
  • Die sogenannten Nachzählungen sind für das Gericht Nachkontrollen, die der Stadtschreiber alleine durchführen durfte. Aus diesem Verhalten dürfe man ihm keinen Vorwurf machen. Er sei von Stadt, Stadtrat und Stadtkanzlei allein gelassen worden.
  • Dass der Verurteilte mit der GLP eine offene Rechnung gehabt haben soll, sieht das Gericht nicht als Motiv.
  • Externe Täter kommen für das Gericht nicht in Frage, ebenso wenig die Leute im Wahlbüro am Wahlsonntag.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

So kam es zum Gerichtsprozess

  • 15. März 2020: Die Thurgauer wählen ein neues Kantonsparlament.
  • 16. März 2020: Die Grünliberalen zweifeln die Anzahl unveränderter Wahlstimmen bei den Thurgauer Kantonsratswahlen in der Stadt Frauenfeld an. Sie verlangen eine Nachzählung.
  • 17. März 2020: Der ehemalige Stadtschreiber soll bei einer zweiten Nachzählung gemerkt haben, dass zwei GLP-Stapel mit je 100 Listen irrtümlich der SVP zugeordnet worden sein. Der GLP meldete er, 100 Listen seien falsch gezählt worden. Dies hätte am Endergebnis nichts geändert.
  • 18. März 2020: Es wird bekannt, dass die Staatskanzlei selbst nachzählen will, da die GLP einen Wahlrechtsbeschwerde einreichte.
  • 23. März 2020: Nachzählung durch die Staatkanzlei und anschliessende Strafanzeige gegen Unbekannt.
  • 12. Juni 2020: Die Ermittlungen richten sich gegen die Person des ehemaligen Stadtschreibers von Frauenfeld. Es geht um den Zeitraum der Nachzählungen bis die Listen der Staatsanwaltschaft übergeben wurden.
  • 26. Juni 2020: Das Büro des Thurgauer Grossen Rats beantragt dem Parlament, den bisher noch nicht genehmigten Sitz im Bezirk Frauenfeld der GLP zuzusprechen. Dass falsch gezählt wurde, scheint unbestritten.
  • 1. Juli 2020: Der Grosse Rat nimmt Ungereimtheiten zur Kenntnis und spricht den vermeintlichen SVP-Sitz der GLP zu.
  • 26. März 2021: Gegen den ehemaligen Stadtschreiber wird Anklage erhoben.

Regionaljournal Ostschweiz, 06.07.21, 17:30 Uhr ; 

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