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Verwaltungsgericht Suiten auf dem Bürgenstock müssen Hotelcharakter behalten

  • Das Bürgenstock Resort muss dafür sorgen, dass seine Residenzen nicht als reine Ferienwohnungen genutzt werden, sondern als Hotelunterkunft.
  • Das Nidwaldner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Bundesamts für Justiz (BJ) teilweise gutgeheissen.
  • Auf Anfrage von SRF Regionaljournal beim Bundesgericht erklärte dieses, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Der Rechtsstreit wurde dadurch verursacht, dass die nur mit einer kleinen Küche ausgerüsteten Residenzen vollwertige Küchen erhalten sollen. So sollen die 67 Wohneinheiten, die zum Bürgenstock Resort gehören, besser verkauft werden können.

Hotelcharakter muss erhalten bleiben

Laut SRF-Regionalredaktorin Mirjam Breu ist die Begründung der Betreiber für den Zusatzausbau, dass die Häuser zu weit weg von den Hotelrestaurants seien, um das Essen warm und frisch zu den Gästen transportieren zu können. Deshalb müssten die Wohneinheiten vor Ort mit vollwertigen Küchen ausgestattet sein.

Resort unterliegt Lex Koller

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Das Bürgenstock Resort besteht aus rund 30 Gebäuden mit vier Hotels, zwölf Restaurants und Bars sowie 67 Einheiten des Hotelwohnens, die sich über mehrere Gebäude verteilen. Das vom Staatsfonds Katar finanzierte Resort unterliegt der Lex Koller. Das Gesetz erschwert den Erwerb und Verkauf von Wohneigentum durch ausländische Besitzer.

Das Bundesamt für Justiz sieht das jedoch anders. Mit grösseren Küchen wären die Wohnungen nicht mehr Teil der Hotelanlage, sondern eigenständige Wohnungen – das verstosse gegen die Lex Koller. Dieses Gesetz schränkt den Grundstückserwerb für Ausländerinnen und Ausländer ein. Deshalb sei der Hotelcharakter nötig, damit die Suiten trotz Lex Koller an ausländische Kunden verkauft werden könnten.

Pauschale für ausländische Kunden zu tief

Das Verwaltungsgericht des Kantons Nidwalden teilt diese Bedenken. Es untersagt zwar vollwertig ausgestattete Küchen nicht, doch verlangt vom Resort, dass es sicherstellt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der Suiten einen angemessenen Teil hotelmässiger Dienstleistungen einkaufe – für einen fixen Betrag zwischen 900 und 2000 Franken im Monat.

Breu zufolge ist diese Pauschale jedoch für gut betuchte, ausländische Kundschaft zu tief angesetzt. «Sie muss höher sein, damit die Gäste für das Geld, das sie monatlich zahlen, auch wirklich Dienstleistungen beziehen», erklärt Breu die Sichtweise des Gerichts.

Auf Anfrage von SRF Regionaljournal beim Bundesgericht erklärte dieses, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, doch eine Beschwerde sei eingegangen.

Regionaljournal Zentralschweiz, 26.05.2023, 17:30 Uhr ; 

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