- Ein Bauernhof in im Kanton Appenzell Ausserrhoden ist zwangsmässig geräumt worden.
- Gegen den Bauern aus Wolfhalden war schon 2012 ein Tierhalteverbot ausgesprochen worden. Er hatte sich aber jahrelang dagegen gewehrt.
- Abtransportiert wurden 52 Schafe, 8 Ziegen und 200 Hühner. Dies teilten die Kantonsbehörden mit.
Das Ausserrhoder Veterinäramt hat nach eigenen Angaben in der Gemeinde Wolfhalden einen Hof aufgelöst. Die Tiere seien an geeignete Orte gebracht worden. Kühe und Rinder, die bis vor kurzem auf dem Areal gewesen seien, wurden gemäss Mitteilung wenige Tage vor der Räumung zu anderen Tierhaltern gebracht.
Eigentümer zeigten sich kooperativ
Über den bevorstehenden Abtransport waren der Tierhalter, seine Ehefrau und die derzeitigen Eigentümer der Tiere am Morgen informiert worden. Sie hätten sich kooperativ verhalten. Der Tierhalter habe in Absprache mit dem Veterinäramt den Abtransport selbst organisiert. Noch auf dem Hof sei der Gesundheitszustand der Tiere überprüft worden.
Die meisten Tiere seien gesund, ein Schaf sei krank, die Klauenpflege allgemein schlecht. Ein paar Tiere lahmten leicht, sagte Sascha Quaile, Kantonstierarzt beider Appenzell, vor den Medien.
Den Eigentümern werde im Nachgang zur Räumung die Möglichkeit gegeben, zu bestimmen, was mit den Tieren weiter geschehen soll. Eine Rückkehr auf den Hof sei von vornherein ausgeschlossen.
Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir weitere juristische Verzögerungen nicht mehr vertreten können. Das Veterinäramt war seit langem bestrebt, das Tierhalteverbot durchzusetzen.
Für den Bauern in Wolfhalden bedeutet dies, dass er auf seinem Hof bleiben darf – allerdings ohne Tiere. Oder aber die Tiere kehren zurück und er muss gehen. Die Bauern und die Eigentümer müssen sich wegen Nichteinhaltens eines geltenden Tierhalteverbots vor der Staatsanwaltschaft verantworten.