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Vierfach-Mord von Rupperswil Angeklagter bestreitet, weitere Taten geplant zu haben

  • Der mutmassliche Vierfachmörder von Rupperswil gesteht vor Gericht seine pädophile Neigung. Er möchte sich therapieren lassen.
  • Zwei Psychiater haben ihr Gutachten abgegeben. Der erste Gutachter stellt ein hohes Rückfallrisiko fest, hält den Angeklagten aber für therapiebereit.
  • Mit der Aussicht auf Therapierbarkeit stellt sich der erste Gutachter gegen eine lebenslange Verwahrung des Angeklagten.

Vor Gericht antwortete der Beschuldigte auf die Frage nach seiner sexuellen Orientierung: «Ich bin pädophil.» In der Befragung durch Opferanwälte führte er aus, dass ihn seine sexuelle Orientierung «vereinnahmt habe». So habe er im Internet ständig nach neuen pornografischen Inhalten gesucht.

Ich weiss jetzt, dass ich Probleme habe.
Autor: Mutmasslicher Täter

Er habe sich auch einmal überlegt, ob er sich Hilfe holen soll. «Aber das braucht sehr viel Überwindung». Er habe gewusst, dass es falsch sei. Der Angeklagte betonte, dass er unbedingt eine Therapie machen wolle. «Es leuchtet mir ein, was die Gutachter sagen. Ich weiss jetzt, dass ich Probleme habe.» Die Gespräche mit den psychiatrischen Gutachtern hätten ihm gutgetan.

Mein Ziel ist es, irgendeinmal wieder in der Gesellschaft und resozialisiert zu sein.
Autor: Mutmasslicher Täter

Zudem betonte der Angeklagte, dass im Rahmen seiner Trainertätigkeit bei einem Fussballclub seine sexuelle Orientierung keine Rolle gespielt habe.

Der mutmassliche Täter möchte sich später wieder einmal um seine Mutter kümmern können, welche seine einzige Bezugsperson sei. Aktuell möchte er im Gefängnis ein Fernstudium in Wirtschaft beginnen. Er hoffe, dass er so nach einer allfälligen Entlassung wieder Tritt fassen könne. «Mein Ziel ist, irgendeinmal wieder in der Gesellschaft und resozialisiert zu sein».

«Tat war Grenzüberschreitung»

Der Angeklagte bestreitet, dass er weitere Taten geplant habe. Er gibt aber zu, dass er wieder Utensilien gekauft und den Rucksack gepackt habe. Er gibt auch zu, dass er sich in der Nähe des Wohnorts potentieller Opfer aufgehalten habe. Er sei «weit weg daran vorbei gelaufen» und sei sich im Klaren gewesen, dass er «nicht annähernd wieder so etwas» tun wollte.

Dass er die Familien derart in Schrecken versetzt habe, das tue ihm leid. Er sehe es heute als «Grenzüberschreitung».

Mit diesen Taten ist es nicht einfach im Gefängnis.
Autor: Mutmasslicher Täter

Der Beschuldigte sitzt zurzeit im vorzeitigen Strafvollzug in der Strafanstalt Pöschwies. Er ist nicht mehr in Isolationshaft. Dort sei es ihm besser gegangen, «mit diesen Taten ist es nicht einfach im Gefängnis.» Aber er habe diese Strafe verdient.

«Ich schäme mich.» Warum er als jahrelang unbescholtener Bürger plötzlich zu einem vierfachen Mörder geworden sei, das konnte der Angeklagte dem Gerichtspräsidenten nicht erklären. Keine Antwort gab es auch auf die Frage, welche Strafe er sich selber auferlegen würde.

Tat geplant wie ein Drehbuch

Der forensische Psychiater Elmar Habermeyer sprach von einer «narzisstischen Persönlichkeitsstörung» beim mutmasslichen Täter. Er habe alles daran gesetzt, seine aus Legenden bestehende Fassade zu erhalten und deshalb dringend Geld gebraucht.

Aus diesem Grund habe er die Tat präzis geplant und sich dabei wie ein «Krimi- oder Drehbuchautor gefühlt». Am Ende kam es am 21. Dezember 2015 in Rupperswil zur Erpressung von Geld, sexuellen Übergriffen auf ein Kind, die Tötung von vier Menschen und Brandstiftung.

Eine Gerichtszeichnung zeigt den Angeklagten (mitte) und seine Anwältin.
Legende: Eine Gerichtszeichnung zeigt den Angeklagten (mitte) und seine Anwältin. Sibylle Heusser/Keystone

Für den Gutachter ist klar: Es gibt keine schuldmindernden Umstände. Der mutmassliche Täter sei immer in der Lage gewesen, seinen vorab erstellten Plan durchzuführen. Er habe nicht impulsiv reagiert, sondern konsequent seine Ziele verfolgt.

Die bestehenden psychischen Störungen hätten zwar die Planung der Tat beeinflusst, aber nicht die Durchführung. Der Angeklagte habe schon lange gewusst, dass er pädophil sei, führte der Gutachter weiter aus.

Gegen lebenslängliche Verwahrung

Der erfahrene Gerichtspsychiater Habermeyer spricht von einem «ausserordentlichen Fall». Er sieht ein «hohes Rückfallrisiko». Allerdings zeige sich der mutmassliche Täter therapiebereit und sei intellektuell auch dazu in der Lage.

Eine Therapie wäre wohl aufwändig und würde sicher mehr als fünf Jahre Zeit in Anspruch nehmen, so der Forensiker. Aber es bestehe «keine Aussichtslosigkeit».

Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine lebenslängliche Verwahrung nicht gegeben. Sie verlangen zwei unabhängige Gutachter, die beide die dauerhafte Untherapierbarkeit eines Beschuldigten feststellen.

Zweiter Gutachter rechnet mit jahrelanger Therapie

Die Rückfallrate sei bei homosexuellen Pädophilen grundsätzlich hoch, führte Gutachter Sachs aus. Aktuell sei das Rückfallrisiko beim mutmasslichen Täter gross. Grundsätzlich gebe es aber therapeutische Möglichkeiten bei den vorliegenden Persönlichkeitsstörungen.

Die bisherigen Ausführungen des zweiten Gutachters, Josef Sachs, deuten ebenfalls darauf hin, dass er keine lebenslängliche Verwahrung empfehlen wird, da eine seriöse Prognose zur Therapiefähigkeit bei einem jungen Ersttäter nicht möglich sei. Schon gar nicht für einen Zeitraum von über 15 Jahren, so Sachs.

Auch Sachs sprach vor Gericht von «narzisstischen» und «autistischen Zügen». Ebenso attestiert er dem mutmasslichen Täter eine Persönlichkeitsstörung. Dieser habe «zwanghaft» gehandelt. Die komplexen Lügengebäude habe er konsequent aufgebaut, allerdings ohne seine Lügen selbst zu glauben. Deshalb könne man nicht von einer schweren Persönlichkeitsstörung sprechen.

Hohe Rückfallrate bei Pädophilen

Sachs führte aus, der junge Mann habe seine pädophile Neigung lange unterdrücken können. Für die brutale Tat in Rupperswil sei das sexuelle Motiv aber wichtig gewesen, ebenso die Ausübung von Macht. Die Erpressung – das finanzielle Motiv – sei weniger wichtig gewesen. Auch Sachs sieht keinen Grund für eine Verminderung der Schuldfähigkeit.

Die Rückfallrate sei bei homosexuellen Pädophilen grundsätzlich hoch, führte Gutachter Sachs aus. Aktuell sei das Rückfallrisiko beim mutmasslichen Täter gross. Grundsätzlich gebe es aber therapeutische Möglichkeiten bei den vorliegenden Persönlichkeitsstörungen.

Der Vierfachmord von Rupperswil

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Am 21. Dezember 2015 klingelt ein Mann bei einem Haus im aargauischen Rupperswil. Er gibt an, dass er als Schulpsychologe arbeitet und wird von der 48-jährigen Mutter eingelassen. Im Haus trifft er zudem auf ihre beiden Söhne und die Freundin des älteren Sohnes.

Der Mann bedroht den jüngeren Sohn mit einem Messer und zwingt die Mutter, ihren anderen Sohn und dessen Freundin zu fesseln. Anschliessend schickt er die Frau zu verschiedenen Banken, um Geld abzuheben.

Nach ihrer Rückkehr wird auch die Mutter gefesselt. Der mutmassliche Täter missbraucht in einem separaten Raum den 13-jährigen Jungen, bevor er im Anschluss alle vier Opfer tötet. Dann legt er Feuer.

Die Polizei setzt eine 40-köpfige Sonderkommission ein und kann den mutmasslichen Täter im Mai 2016 fassen. Die Behörden hatten für Hinweise die rekordhohe Belohnung von 100'000 Franken ausgesetzt, allerdings ohne Erfolg. Der Vierfachmord von Rupperswil gilt als eines der brutalsten Verbrechen in der Schweizer Kriminalgeschichte.

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Redaktion SRF News

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