Künftig erhalten Tessiner fürs Sammeln von Unterschriften für Referenden und Initiativen zwischen 60 und 100 Tage Zeit. Das Anliegen wurde klar mit 79 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Bisher lag die Frist bei 45 bis 60 Tagen. Die Verlängerung bedeutet eine Angleichung an die eidgenössischen Bestimmungen.
Die Vorlage war eine von vier kantonalen Abstimmungen im Tessin. Auch die anderen haben die Stimmbürger sehr deutlich angenommen. Eine zweite betrifft die im Ausland lebenden Tessiner.
Nach Anpassung des Verfassungsartikels müssen sie, um ihre politischen Rechte auszuüben, nebst einem Tessiner Bürgerort auch bei einer Schweizer Vertretung im Ausland angemeldet sein und vor dem Auswandern in einer Tessiner Gemeinde gelebt haben. Das Anliegen bekam 75.7 Prozent Ja-Stimmen.
Neuerungen für Tessiner im Ausland
Kanton Tessin: Änderung der Kantonsverfassung (politische Rechte der Tessiner im Ausland)
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JA
50'231 Stimmen
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NEIN
16'140 Stimmen
Fristen für Unterschriftensammlungen
Kanton Tessin: Änderung der Kantonsverfassung (Fristen für die Sammlung von Unterschriften)
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JA
52'722 Stimmen
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NEIN
14'030 Stimmen
Variantenabstimmungen
Kanton Tessin: Änderung der Kantonsverfassung (Projekte mit Varianten)
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JA
57'531 Stimmen
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NEIN
8'145 Stimmen
Neues Prozedere für Volksinitiativen
Kanton Tessin: Änderung der Kantonsverfassung ( Volksinitiativen und Abstimmungen)
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JA
47'548 Stimmen
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NEIN
17'379 Stimmen
Zukünftig gibt es auch die Möglichkeit, dass die Stimmbürger bei Änderungen an der Kantonsverfassung aus zwei verschiedenen Varianten auswählen können. Die entsprechende Vorlage erhielt 87.6 Prozent Ja-Stimmen.
Mit Annahme der vierten Vorlage können Volksinitiativen künftig schneller umgesetzt werden. Die Vorlage erhielt 73.2 Prozent der Stimmen.