Das Wichtigste in Kürze
- Der Angeklagte im Vierfachmord von Rupperswil (AG) wollte seine Tat offenbar wiederholen.
- Er hatte bereits konkrete Opfer in anderen Kantonen im Visier, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift.
- Seine Opfer in Rupperswil hatte er mit einem Trick dazu gebracht, ihn in ihr Haus zu lassen: Laut Anklage gab er sich als Schulpsychologe aus.
Das Bezirksgericht Lenzburg hat einen Tag vor Prozessbeginn zum Vierfachmord von Rupperswil die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft veröffentlicht. Diese wirft dem Beschuldigten unter anderem mehrfachen Mord, Geiselnahme, Erpressung, sexuelle Nötigung und sexuelle Handlung mit Kindern sowie Brandstiftung vor.
Bereits nach der Verhaftung des mutmasslichen Täters im Mai 2016 hatten Staatsanwaltschaft und Polizei angedeutet, dass der Beschuldigte weitere Taten geplant habe. Die Ermittler hatten einen gepackten Rucksack bei ihm gefunden, darin unter anderem zu Handfesseln vorbereitete Kabelbinder, Klebeband und eine Pistole.
Finanzielle und sexuelle Motive
Aus der Anklageschrift geht nun hervor, dass der 34-jährige Mann offenbar sehr konkrete Pläne hatte. Er habe sich im Internet weitere Opfer gesucht für einen sexuellen Missbrauch, so die Staatsanwaltschaft. Zudem habe er mindestens zwei Familien in Nachbarkantonen bereits ausgespäht, um die Tat von Rupperswil zu wiederholen.
Die Anklage zeichnet das Bild eines Triebtäters mit Geldmangel. Offenbar ging der Maturand keiner geregelten Arbeit nach und hatte diverse Studiengänge abgebrochen. Seiner Familie gegenüber hatte er den Abschluss eines Geschichtsstudiums vorgetäuscht und gab vor, dass er als Doktorand an einer Universität arbeite.
Weil er Geld brauchte, habe er den Plan eines Raubmords entwickelt, so die Staatsanwaltschaft. Anschliessend habe sich dieser Plan mit seiner pädophilen Neigung vermischt. Dem Beschuldigten sei das 13-jährige Opfer aufgefallen.
Ab dem Sommer 2015 habe er deshalb das Verbrechen von Rupperswil geplant, so die Anklage. Sie untermauert diese These damit, dass der Angeklagte in dieser Zeit verschiedene Gegenstände für Mord und Missbrauch gekauft habe und kurz vor der Tat ein Schreiben der Schule sowie Visitenkarten gefälscht habe. Damit gab er sich dann als Schulpsychologe aus.
Stundenlage Geiselnahme
So habe er sich am Morgen des 21. Dezember 2015 Zugang zum Haus verschaffen können. Anschliessend nahm er den jüngeren Sohn der Familie als Geisel und bedrohte ihn mit einem Messer. Danach musste die Mutter die beiden anderen jugendlichen Opfer fesseln und an verschiedenen Orten Geld abheben.
Später fesselte der Beschuldigte auch die Mutter, verging sich am Sohn und tötete im Anschluss alle vier Menschen im Haus. Laut Anklage hatte der Beschuldigte den sexuellen Missbrauch auf seinem Handy festgehalten. Dann legte er an mehreren Orten im Haus Feuer.
Das erbeutete Geld habe der mutmassliche Täter später für Kleider, Ausgang, Ferien und seine beiden Hunde benutzt.
Gefordertes Strafmass noch unbekannt
Die Staatsanwaltschaft betont in ihrer Anklage damit das Bild eines detailliert geplanten Verbrechens. Diese Darstellung deutet darauf hin, dass sie eine hohe Strafe und auch eine Verwahrung fordern könnte. Wohl auch deshalb wurden zwei unabhängige psychiatrische Gutachten bestellt.
Allerdings gibt die zuständige Staatsanwältin ihren Strafantrag erst vor Gericht bekannt. Erst dann wird auch klar, wie die Pflichtverteidigerin des geständigen Mannes argumentiert. Der Prozess vor dem Bezirksgericht Lenzburg beginnt am Dienstag und ist auf vier Tage angesetzt.