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Vierfachmord von Rupperswil Beschuldigter geht in die Berufung

  • Der 34-jährige Beschuldigte im Vierfachmordfall von Rupperswil (AG) legt Berufung ein.
  • Er wehrt sich damit gegen die ordentliche Verwahrung. Diese solle ersatzlos aufgehoben werden.
  • Der Fall wird damit nun am Aargauer Obergericht verhandelt.

Das Bezirksgericht Lenzburg sprach den Beschuldigten im März verschiedenster Verbrechen schuldig. Dazu zählten Mord, räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Geiselnahme, sexuelle Nötigung mit Kindern, Brandstiftung und Urkundenfälschung.

Das Bezirksgericht Lenzburg verurteilte den 34-Jährigen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Zudem verhängte es eine ordentliche Verwahrung und verpflichtete den Schweizer zur Zahlung von mehr als einer Million Franken für Zivilforderungen, Verfahrenskosten, Gebühren und weitere Kosten.

Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug

Jetzt hat der 34-jährige Berufung eingelegt. Damit kommt der Fall vor das Aargauer Obergericht. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe wird vom Beschuldigten akzeptiert, nicht aber die ordentliche Verwahrung. Er beantrage, die Verwahrung sei ersatzlos aufzuheben, teilten die Gerichte Kanton Aargau mit.

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Nun entscheidet das Obergericht. Was macht die Staatsanwaltschaft?
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 13.09.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 41 Sekunden.

Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil des Bezirksgerichts bereits akzeptiert. Sie hat nun aber die Gelegenheit, innert 20 Tagen Anschlussberufung zu erheben. Man fasse dies ins Auge, heisst es bei der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.

Warum eine Anschlussberufung?

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Erhebt die Staatsanwaltschaft keine Anschlussberufung, kann das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts nur bestätigen oder zugunsten des Beschuldigten abmildern. Es gilt dann nämlich das Verschlechterungsverbot, in der Juristensprache «reformatio in peius» genannt.

Nur wenn die Staatsanwaltschaft Anschlussberufung erhebt, kann das Obergericht das erstinstanzliche Urteil verschärfen. In vielen Fällen wird deshalb Anschlussberufung erhoben, um dem Gericht alle Möglichkeiten offen zu lassen.

Vor dem Bezirksgericht hatte die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Verwahrung beantragt. Dafür fehle aber eine wichtige Voraussetzung, hiess es bei der Urteilsbegründung. Der Beschuldigte sei nicht, wie vom Gesetz verlangt, von zwei unabhängigen Gutachtern als dauerhaft untherapierbar bezeichnet worden.

Abscheuliche Tat

Der Mann hatte sich am 21. Dezember 2015 mit gefälschten Schreiben, die ihn als Schulpsychologen auswiesen, Einlass in ein Haus in Rupperswil (AG) verschafft, wo ein 13-jähriger Bub lebte, der im Zentrum seines pädophilen Begehrens stand.

Unter Drohung mit einem Messer brachte er den Buben, dessen 48-jährige Mutter, den noch schlafenden 19-jährigen Bruder und dessen 21-jährige Freundin in seine Gewalt, fesselte sie und verklebte ihnen die Münder. Die Mutter zwang er, Geld von zwei Banken zu holen.

Dann verging er sich am 13-Jährigen. Anschliessend tötete er alle vier Personen, zündete das Haus an und ging weg. Kurz danach suchte er im Internet erneut Knaben, die ihm gefielen, und spähte ihre Familien aus.

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