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Vierfachmord von Rupperswil Staatsanwaltschaft geht ebenfalls in Berufung

  • Beim Vierfachmord von Rupperswil geht nach dem Beschuldigten nun auch die Staatsanwaltschaft in Berufung.
  • Sie beantragt erneut eine lebenslange Verwahrung.
  • Der Beschuldigte war von der Erstinstanz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschliessender ordentlicher Verwahrung verurteilt worden.
  • Die neue Verhandlung vor dem Aargauer Obergericht findet am 13. Dezember 2018 statt.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Verwahrung sowie ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot bezüglich beruflicher und ausserberuflicher Tätigkeiten mit Minderjährigen, wie die Gerichte Kanton Aargau mitteilen. Zudem soll die angeordnete ambulante Therapie während des Strafvollzugs aufgehoben werden.

Da sich auch der Beschuldigte – ein 34-jähriger Schweizer – gegen das Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg wehrt, entscheidet das Aargauer Obergericht nun über die ordentliche Verwahrung, die lebenslängliche Verwahrung, die vollzugsbegleitende ambulante Massnahme sowie das lebenslängliche Tätigkeitsverbot.

Verwahrung

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Legende: Keystone

Lebenslange Verwahrung

Bei der lebenslänglichen Verwahrung wird eine Entlassung nur geprüft, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen, die erwarten lassen, dass die verurteilte Person so behandelt werden kann, dass sie für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellt.

Ordentliche Verwahrung

Die Verwahrung gemäss Art. 64 Abs. 1 StGB wird auf Grund von Persönlichkeitsstörungen oder psychischen Störungen des Täters vom Gericht ausgesprochen. Die Verwahrung wird nach der abgesessenen Haftstrafe vollzogen. Sie wird üblicherweise in einer Massnahmevollzugseinrichtung oder in einer Strafanstalt durchgeführt. Sie wird jährlich überprüft.

Kleine Verwahrung

Die kleine Verwahrung bezeichnet eine stationäre therapeutische Massnahme, die vom Gericht angeordnet wird.

Audio
Neue Verhandlung am 13. Dezember 2018
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 22.10.2018.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten.

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