- Der Prozess um einen millionenschweren Verkauf von zwei Villen am Ägerisee endet mit mehreren Schuldsprüchen.
- Das Strafgericht Zug hat drei von vier an dem Grundstücksgeschäft beteiligten Männern schuldig gesprochen.
- Hintergrund des Prozesses ist ein Familienstreit. Eine Schwester warf ihrem Bruder vor, das Erbe – drei Grundstücke am Ägerisee – widerrechtlich verkauft zu haben
Zwei Angeklagte machten sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig, einer der Gehilfenschaft dazu. Sie erhalten bedingte Strafen. Der vierte Beteiligte wurde vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen.
Die Liegenschaft setzt sich aus drei zusammenhängenden Grundstücken in Oberägeri zusammen. Zwei davon sind bebaut. Insgesamt misst die Liegenschaft 4800 Quadratmeter. Sie hat einen direkten privaten Seeanstoss von 74 Metern.
Der Streit drehte sich um den Verkauf der Liegenschaft im September 2017. Sie wechselte für 16 Millionen Franken den Besitzer und ging an einen Milliardär und Erben des Bauchemieunternehmens Sika. Davor gehörte sie einer Holdingstruktur, die sich aus den Erben – einem Mann und einer Frau – des Grundstücks zusammensetzte.
Streit zwischen Geschwistern
Ursprünglich erworben wurde das Grundstück von den Eltern der Erben. Mit deren Tod ging es an die Holdinggesellschaft über, die zu je 45 Prozent dem Sohn und der Tochter gehörte. Die restlichen 10 Prozent gingen an eine damals minderjährige Enkelin, die Tochter der Tochter. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass zwischen den Geschwistern ein Streit entbrannte, weil der Sohn das Grundstück verkaufen wollte, die Tochter sich jedoch weigerte.
Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass der Verkauf rechtens war. Weil der Preis aber zu tief gewesen sei, sei mit dem Verkauf die Familienholding, der die Grundstücke gehörten, geschädigt worden.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte deswegen den Bruder, den Präsidenten des Verwaltungsrats der Familienholding, sowie einen Treuhänder der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Dem Käufer der Grundstücke warf sie Geldwäscherei vor.