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Volksabstimmung annulliert Moutiers Zugehörigkeit zum Jura ist wieder in der Schwebe

  • Die Regierungs-Statthalterin des Berner Juras annulliert das Ergebnis der Abstimmung vom 18. Juni 2017.
  • Nach Stéphanie Niederhausers Entscheid ist die Zukunft wieder offen. Die Abstimmung muss wiederholt werden.
  • Beide Parteien haben bereits früher angekündigt, die Beurteilung der Abstimmung allenfalls bis vor Bundesgericht zu ziehen.
  • In einer ersten Reaktion bezeichnet der Generalsekretär des Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) den Beschluss als «politischen Entscheid».

Die Statthalterin Stéphanie Niederhauser hiess mehrere Beschwerden gegen die Abstimmung vom 18. Juni 2017 gut. Der Urnengang ist demnach ungültig.

Sieben Abstimmungsbeschwerden musste die Regierungsstatthalterin beurteilen. Vier davon wurden schon vor dem Abstimmungssonntag eingereicht. Drei weitere Beschwerden gingen nach dem Urnengang ein.

In einer Mitteilung begründet Niederhauser ihren Entscheid in erster Linie mit dem Verhalten der Gemeinde Moutier und des Stadtpräsidenten von Moutier vor der Abstimmung vom 18. Juni 2017.

Unzulässige Propaganda durch lokale Behörden

Die Behörden von Moutier hätten zwar durchaus das Recht, vor einer solchen Abstimmung Stellung zu beziehen. Doch habe eine Behörde verhältnismässig, objektiv und transparent zu sein. Im vorliegenden Fall könnten die Auftritte der lokalen Behörden aber gleichgesetzt werden mit unzulässiger Propaganda. Sie seien geeignet gewesen, die Wählerschaft in die Irre zu führen.

Dieser Punkt allein würde genügen, um die Abstimmung über den Wechsel von Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura aufzuheben, sagt Niederhauser weiter. Denn das Bundesgericht habe kürzlich hohe Anforderungen an eine objektive, transparente und verhältnismässige Behördenkommunikation vor Abstimmungen formuliert.

Das Plebiszit hätte auch anders ausgehen können

Im Fall der kommunalen Abstimmung vom Juni 2017 kämen aber weitere Unregelmässigkeiten dazu. Niederhauser spricht von Abstimmungstourismus, fiktiven Wohnsitzen und «gravierenden Mängeln» in der Abstimmungsorganisation. Alles in allem könne sie deshalb nicht ausschliessen, dass ohne die erwähnten «gewichtigen Mängel» ein anderes Abstimmungsresultat herausgekommen wäre.

Das sagt das projurassische Lager

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Der Generalsekretär des «Mouvement autonomiste jurassien» (MAJ) bezeichnet den Moutier-Entscheid in einer ersten Reaktion als «politischen Entscheid». Die Statthalterin habe auf Anweisung der bernischen Regierung entschieden, sagt Pierre-André Comte.

Für den Sprecher der Organisation «Moutier ville jurassienne», Valentin Zuber, ist die Jurafrage nach dem Entscheid der Statthalterin wieder offen. «Wir werden den Kampf gegen die Regierung und ihre Vertreter wieder aufnehmen», sagte Zuber.

Der Regierungsrat rief die Behörden in Moutier auf, die öffentliche Ordnung sicherzustellen und zur Beruhigung der Situation beizutragen.

Die jurassische Kantonsregierung sieht in der Ungültigerklärung der Moutier-Abstimmung einen politisch motivierten Entscheid. «Das ist ein schwarzer Tag für Moutier und den Jura», sagte Regierungspräsident David Eray in Delsberg.

Selbst wenn sich die Gemeindebehörden von Moutier im einen oder anderen Fall ungeschickt verhalten haben sollten, hätte dies kaum etwas am Ausgang der Abstimmung geändert, betont der Staatsrat in einem Communiqué. Der Entscheid der Regierungsstatthalterin verlängere die Phase der Ungewissheit.

Das letzte Wort ist so oder so noch nicht gesprochen. Sowohl Pro-Berner als auch Pro-Jurassier hatten bereits im Vorfeld gekündigt, einen missliebigen Entscheid zunächst ans bernische Verwaltungsgericht und danach auch ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Das sagt das probernische Lager

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Die Berner Kantonsregierung zeigt sich enttäuscht, dass es beim Urnengang trotz zahlreicher Vorkehrungen zu «Unregelmässigkeiten und undemokratischem Verhalten» gekommen sei. Sie will einstweilen nicht über einen Wechsel von Moutier zum Kanton Jura verhandeln. Zunächst sei die Justiz am Zug.

Manfred Bühler übt scharfe Kritik an den Gemeindebehörden von Moutier. Diese seien beim Mauscheln erwischt worden und müssten eigentlich zurücktreten, sagt der berntreue SVP-Nationalrat aus dem Berner Jura.

Aus Bühlers Sicht wurde beim Urnengang vom Juni 2017 die Demokratie missbraucht: Ausgerechnet die Gemeindebehörden, welche die kommunale Abstimmung anstrengten, hätten sich rechtswidrig verhalten.

Später am Morgen hat sich dann auch Bundesrätin Simonetta Sommaruga zu Wort gemeldet und die Region zur Ruhe aufgerufen.

Allfällige Beschwerden abwarten

Die Bundesrätin hoffe, dass die Aufhebung des Moutier-Urnengangs von 2017 in der Region «mit Fassung aufgenommen wird».

Im Communiqué steht auch, dass Sommaruga noch in diesem Monat zusammen mit der bernischen und der jurassischen Kantonsregierung den Entscheid der Regierungsstatthalterin des Berner Juras vertieft prüfen will. Dies im Rahmen der nächsten sogenannten «Tripartiten Konferenz», also einem Treffen von Bund mit Vertretern der beiden Kantone.

Bevor die politischen und rechtlichen Konsequenzen gezogen werden könnten, müsse abgewartet werden, ob gegen den Entscheid der bernjurassischen Statthalterin Beschwerde eingereicht werde, heisst es in der Mitteilung weiter.

Gegen die Gutheissung mehrerer Rekurse gegen das Abstimmungsresultat von Juni 2017 kann der Gemeinderat von Moutier beim bernischen Verwaltungsgericht Beschwerde einreichen. Dessen Entscheid kann vor Bundesgericht angefochten werden.

Die Stimmberechtigten von Moutier hatten sich im Juni 2017 für den Wechsel zum Kanton Jura ausgesprochen. Den Ausschlag gab eine knappe Mehrheit von 137 Stimmen.

Der Disput um die Zugehörigkeit der Stadt Moutier währt nun bereits seit 1979.

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