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Schweiz Volles EU-Recht für Schweizer Energiegrosshandel wird geprüft

Die Schweizer Stromkonzerne müssen sich auf verschärfte Regeln beim Energiegrosshandel gefasst machen. Der Bundesrat prüft die Übernahme aller EU-Bestimmungen. Das Schweizer Recht müsste demnach beim Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulationen angepasst werden.

Für Schweizer Stromkonzerne sollen im Energiegrosshandel die gleichen Regeln gelten wie für EU-Firmen. Der Bundesrat prüft die Übernahme von EU-Recht mit Meldepflichten und Verboten. Er folgt dem Wunsch der Elektrizitätskommission (ElCom).

Von der EU-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarktes (REMIT) sind Schweizer Unternehmen schon heute betroffen. Ihnen drohte der Ausschluss vom Handel in der EU, wenn sie nicht umfangreiche Daten zu Handel und Produktion bei der EU offenlegen.

Erst ab dem 1. Juli 2013 müssen die Firmen die Daten auch der  ElCom liefern. Für weitere EU-Regeln – so beim Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation – müsste Schweizer Recht angepasst werden.

Das UVEK soll bis Ende Februar eine Gesetzesvorlage oder einen Prüfbericht vorlegen. REMIT betrifft auch das Stromabkommen mit der EU,  das zurzeit verhandelt wird.

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